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Nicht nur Rechteinhaber, auch Internetnutzer und Provider haben Rechte / Verband der deutschen Internetwirtschaft zur Verfassungswidrigkeit von Internetsperren

Geschrieben am 11-06-2009

Köln / Berlin (ots) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft
eco e.V. begrüßt das Scheitern eines französischen Gesetzes vor dem
französischen Verfassungsgericht, das es erlaubt hätte, Nutzern den
Internetzugang zu entziehen, wenn sie wiederholt verdächtigt wurden,
Urheberrechte verletzt zu haben. eco hat vor dem Hintergrund, dass
die Musikindustrie und auch Teile der Politik diese Form der
Sanktionierung auch in Deutschland einführen möchten, wiederholt
davor gewarnt dass ein solches Regime der abgestuften Antwort
verfassungswidrig wäre.

Dazu der Vorstand Recht und Regulierung von eco, Oliver Süme: "Die
Musikindustrie sollte endlich anerkennen, dass ihr Versuch, die
Kontrolle über Vertriebswege von Musik im Internet zurückzuerlangen
indem Provider als Hilfsheriffs eingespannt werden, gescheitert ist.
Mit einer beispiellosen Welle von Strafanzeigen hat sie ihre Kunden
nicht zurückgewinnen können. Wenn nun auch noch ganzen Familien ohne
ein rechtsstaatliches Verfahren kollektiv der Internetanschluss
gekappt werden soll, weil ein einziges schwarzes Schaf mutmaßlich
Urheberrechte verletzt hat, hat wirklich keiner mehr Verständnis. Ich
freue mich über die deutlichen Worte des Conseil Constitionnel. Die
Entscheidung bietet die Chance, dass Rat und Europäisches Parlament
sich jetzt auf der Basis der EP-Beschlüsse beim TK-Richtlinienpaket
einigen. Und auch die Rechteininhaber sollten ihre Chance nutzen, aus
der Sackgasse einer immer schärferen Kriminalisierung von
Urheberrechtsverletzungen auszubrechen und endlich neue Geschäfts-
und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter zu entwickeln."

Das Französische Verfassungsgericht Conseil Constitionnel hat
gestern entschieden, die Strafe des Internetentzugs widerspreche der
Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet
umfasse. Über einen solch schweren Eingriff dürfe nur ein Richter
entscheiden und nicht eine von der Pariser Regierung geplante
Kontrollbehörde. Das Gericht verwies zudem darauf, dass das
französische Gesetz die Unschuldsvermutung untergrabe, weil der
Besitzer des Anschlusses und nicht unbedingt der Raubkopierer
bestraft werde. Der Anschlussinhaber müsse beweisen, dass er nicht
illegal heruntergeladen habe. Diese Beweislastumkehr sei nicht
verfassungsgemäß.

eco ( www.eco.de ) ist seit über zehn Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 400
Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 300.000 Mitarbeiter und
erwirtschaften einen Umsatz von ca. 75 Mrd. Euro jährlich. Im
eco-Verband sind die rund 230 Backbones des deutschen Internet
vertreten. eco versteht sich als Interessenvertretung der deutschen
Internetwirtschaft gegenüber Politik und in internationalen Gremien.
Als Expertennetzwerk befasst sich eco mit aktuellen Themen wie
Internetrecht, Infrastruktur, Online Services und E-Business.

Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6699
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6699.rss2

Weitere Informationen:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstr. 12
10117 Berlin
Maritta Strasser
Tel.: 030/24 08 36 96
E-Mail: Maritta.Strasser@eco.de,
Web: www.eco.de


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