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Götz: Interkommunale Zusammenarbeit gestärkt

Geschrieben am 11-06-2009

Berlin (ots) - Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur kommunalen Zusammenarbeit im Vertragsverletzungsverfahren
der Europäischen Kommission gegen Deutschland im Fall der
Stadtreinigung Hamburg (Rs. C-480/06 ) erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Vergaberecht ist
gut für interkommunale Kooperationen. Mit der Ablehnung einer
Ausschreibungspflicht stärkt es die kommunale Selbstverwaltung in
Europa.

Das Grundsatzurteil eröffnet den Kommunen erhebliche
Gestaltungsspielräume für eine gemeinsame und effektive Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben. Interkommunale Aufgaben- und
Zuständigkeitsverlagerungen stellen keine Beschaffungsvorgänge auf
dem Markt dar.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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