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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe bestätigt Gesundheitsreform / Die Pfründe der Privaten

Geschrieben am 10-06-2009

Cottbus (ots) - Ulla Schmidts Gesundheitsreform muss nicht noch
einmal neu verhandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die
umstrittenen Bestimmungen für die privaten Krankenkassen ausdrücklich
bestätigt. Für die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten ist das
Urteil eine gute Nachricht. Ihnen lässt sich nämlich kaum vermitteln,
dass sich ein Teil der Anbieter vorrangig junge und gesunde Menschen
mit guten Einkommen herausfischen kann. Und noch schwerer ist es zu
erklären, warum sich eine Krankenkasse Krankenkasse nennen darf, die
Schwerkranke nicht zu versichern braucht, weil sie zu teuer sind. Mit
der Gesundheitsreform wurde dieses "Geschäftsmodell" zumindest etwas
eingegrenzt. Dass die Privatkassen einen bezahlbaren "Basistarif"
anbieten müssen, dürfte zwar bei den wenigsten auf Interesse stoßen.
Aber das Solidarprinzip ist damit auch in diesem Sektor eingekehrt.
Zugleich wird der Zugang von Besserverdienern eingeschränkt, was der
gesetzlichen Versichertengemeinschaft ebenfalls entgegen kommt.
Außerdem können Versicherte neuerdings bei einem Wechsel der
Privatkasse ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Dadurch zieht auch
bei den Privaten endlich Wettbewerb ein. Das Bundesverfassungsgericht
hat gut daran getan, diese Neuregelungen als weitestgehend
unbedenklich für die Funktionsfähigkeit der Privatkassen einzustufen.
Ihre Zukunft wird maßgeblich von der Erschließung neuer
Geschäftsfelder abhängen. Längerfristig ist zu erwarten, dass sich
die gesetzlichen Kassen wegen der steigenden Kosten auf eine
medizinische Mindestabsicherung beschränken, die von den Privaten
durch individuelle Zusatzversicherungen ergänzt werden könnte.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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