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Neue OZ: Kommentar zu Gesundheit / Krankenkasse / Verfassungsgericht

Geschrieben am 10-06-2009

Osnabrück (ots) - Abgewogenes Urteil

Seit der Gesundheitsreform liegen die Hürden für private
Krankenversicherer zwar um etliche Zentimeter höher - nach Ansicht
der Verfassungsrichter ist diese Erschwernis aber zumutbar. Es ist
ein wohltuend differenziertes Urteil, mit dem die Juristen die Klagen
der Privatversicherer zurückweisen. Zum einen betonen sie, dass deren
einstige Befürchtungen von schlimmen Zuständen bisher nicht
eingetreten sind. Den Basistarif etwa nehmen nur rund 6000
Versicherte in Anspruch - damit werden die Privaten keineswegs
abgewürgt.

Zu den wichtigsten Passagen des Urteils gehört, dass die
Verfassungsrichter an Werte wie Solidarität, Gemeinwohl und
abgewogene Lastenverteilung erinnern - also an den Kern des
Gesundheitssystems. Zugleich erteilen sie einer Rosinenpickerei zum
Nachteil der gesetzlichen Kassen eine klare Absage.

Wer aber meint, das Urteil weise schon den Weg zu einer alle
Probleme lösenden Einheits- oder Bürgerversicherung, der irrt. Denn
die Verfassungsrichter haben nicht an der Existenz der
Privatversicherungen gerüttelt, sondern lediglich ihre neuen
Marktbedingungen für rechtens erklärt.
Über die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und deren
Beseitigung ist damit nichts gesagt. Darum wird sich die Politik nach
der Bundestagswahl intensiv kümmern müssen.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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