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EUGH - Grundsatzurteil stärkt interkommunale Zusammenarbeit / VKU: Gesetzlicher Klarstellung steht jetzt nichts mehr im Wege - Bedenken von Bundestag und Bundesrat sind gegenstandslos

Geschrieben am 10-06-2009

Berlin (ots) - "Der Europäische Gerichtshof hat eine Lanze für die
interkommunale Zusammenarbeit gebrochen", kommentierte Hans-Joachim
Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V.,
die gestrige Grundsatzentscheidung des EuGH. "Nun kann und muss auch
im nationalen Recht Klarheit geschaffen werden."

Die interkommunale Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen der
kommunalen Daseinsvorsorge wie der Wasserver-, der Abwasser- und
Abfallentsorgung unterfällt als reinem Organisationsakt der
beteiligten Kommunen nicht dem Vergaberecht. Bedenken, die der
Bundestag und der Bundesrat noch im Frühjahr gegen eine solche
gesetzliche Klarstellung geäußert haben, sind damit gegenstandslos.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem gestrigen Urteil
(Rechtssache C-480/06) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich für
die gemeinsame Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben einen
erheblichen Gestaltungsspielraum haben. Das Europäische Vergaberecht
kann nicht als Einschränkung dieses Spielraums missbraucht werden.
Die Kommunen können gemeinsame Aufgabenträger beauftragen oder
gründen und sind nicht an bestimmte rechtliche Konstrukte gebunden.
Durch eine solche Zusammenarbeit wird die Eröffnung eines
unverfälschten Wettbewerbs in allen Mitgliedsstaaten nicht in Frage
gestellt.

Die Bundesregierung hatte bei der letzten Überarbeitung des
nationalen Vergaberechts eine Regelung vorgeschlagen, die dem
aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprach. Dagegen
hatten der Bundestag und zuletzt auch der Bundesrat Bedenken erhoben.
Vor einer solchen Regelung sollte laut Bundesrat zunächst in Brüssel
die Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüft werden. Diese
Bedenken sind nach dem Urteil des EuGH nun gegenstandslos. Einer
klarstellenden Regelung im nationalen Vergaberecht steht nun nichts
mehr im Wege.

Eine erste Chance, die positive Wirkung dieses Urteils für die
interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft aufzugreifen,
bietet sich schon nächste Woche. Dann wird der Bundestag über den
Modernisierungsbericht für die deutsche Wasserwirtschaft beraten. Ein
wesentlicher Baustein dieses Berichts der Bundesregierung ist das
Thema "interkommunale Zusammenarbeit". Diese wird als ein
Erfolgsfaktor benannt, um auf Herausforderungen der kommunalen
Wasserwirtschaft, wie z.B. der demographischen Entwicklung, antworten
zu können. Mit dem Rückenwind aus Luxemburg muss der Bundestag nun
nochmals deutliche Worte für die kommunale Zusammenarbeit in der
Wasserwirtschaft finden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser
und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008
Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5
Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und
11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher:
Carsten Wagner
Fon +49(0)30.58580-220
Fax +49(0)30.58580-100
Mobil +49(0)170.8580-220
E-Mail: carsten.wagner@vku.de


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