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Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt / Gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert über das D-Arzt-Verfahren

Geschrieben am 09-06-2009

Hamburg (ots) - Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem
Weg dahin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig
ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser legt
die weitere Behandlung fest. Darauf weist die gesetzliche
Unfallversicherung VBG hin. Bundesweit sind 3.500 niedergelassene
sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärzte als Durchgangsärzte
durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Durchgangsärzte
sind Fachärzte für "Chirurgie" oder "Orthopädie und Unfallchirurgie"
mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der
Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit
Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders
gut auf die Behandlung von Unfallverletzungen vorbereitet.

Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder
Wegeunfall, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge
hat, der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen. Diese
Dokumentation ist insbesondere für eventuelle Folgeerkrankungen sehr
wichtig.

Fragen Sie Ihren Hausarzt nach dem nächstgelegenen D-Arzt. Auf der
Website http://www.vbg.de/unfallanzeige gibt es weitere Informationen
und man gelangt zur Durchgangsärzte-Suchmaschine.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit knapp 30 Mio.
Versicherungsverhältnissen in der Bundesrepublik. Versicherte der VBG
sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den
knapp 590.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen
aus über 100 Gewerbezweigen, wie z.B. Banken und Versicherungen,
Zeitarbeitsunternehmen, Unternehmen der IT-Branche sowie
Sportvereine.

Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de .

Originaltext: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16868
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16868.rss2

Pressekontakt:
VBG
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
22281 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
daniela.dalhoff@vbg.de


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