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Gemeinsame Erklärung des BMAS und der BA

Geschrieben am 04-06-2009

Nürnberg (ots) - Zu der aktuellen Berichterstattung über
Kontrollmaßnahmen gegenüber Leistungsempfängern erklären das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die
Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam:

Das BMAS und die BA sind sich einig, dass Observationen im Auftrag
der BA nicht stattfinden. Daher wird der entsprechende Passus künftig
aus der Dienstanweisung gestrichen.

Observationen von Leistungsempfängern waren auch bislang keine
gängige Praxis und sind nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem
Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bekämpfung von
Leistungsmissbrauch ist und bleibt gesetzlicher Auftrag der BA. Die
BA hat jedoch das Ziel, im persönlichen Gespräch Verdachtsmomente
abschließend zu recherchieren.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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