| | | Geschrieben am 02-06-2009 BUND und NABU gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts -  Bundesländer gefährden Artenvielfalt
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 Berlin (ots) - Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
 Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rufen
 die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer
 zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland
 zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und
 Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des
 Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine
 Reihe von Defiziten aufweise. Ein großer Teil der vom Bundesrat
 gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende
 Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll
 voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im
 Bundestag verabschiedet werden.
 
 Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Bundesländer müssen im
 Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische
 Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere
 Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine
 hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur
 Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt,
 sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der
 aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser
 Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung
 länger verweigern."
 
 Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND:  "Mit dem von uns sehr
 bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine
 historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland
 entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei
 der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt
 werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im
 Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt."
 
 So gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des
 Vertragsnaturschutzes  die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie
 Feuchtwiesen oder alter Buchenwälder. So lassen  sich die Lebensräume
 für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum
 Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: "Bei aller
 Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen
 Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die
 Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern."
 Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der
 Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder
 ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze,
 betonte NABU-Präsident Tschimpke.
 
 BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verwies auf die drohende
 Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 unterschiedliche Lösungen,
 was vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben
 und unterschiedliche Rechtsauslegungen führen würde.
 
 Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der
 Union auf, sich entsprechend der Verhandlungsergebnisse für das
 Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu
 bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des
 Bundesnaturschutzgesetzes sei für die beiden großen Umweltverbände
 speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die
 Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in den beiden
 Umweltverbänden organisierten über eine Million Mitglieder und
 Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur-
 und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland
 einsetze.
 
 Originaltext vom NABU
 
 Originaltext:         NABU
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2
 
 Pressekontakt:
 BUND: Heidrun Heidecke, BUND-Naturschutzexpertin, Tel. 030-27586-495,
 presse@bund.net, www.bund.net
 NABU: Magnus Herrmann, NABU-Naturschutzexperte, Tel.: 030-284984-1618
 Email: Magnus.Herrmann@NABU.de
 
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