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BUND und NABU gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts - Bundesländer gefährden Artenvielfalt

Geschrieben am 02-06-2009

Berlin (ots) - Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rufen
die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer
zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland
zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und
Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des
Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine
Reihe von Defiziten aufweise. Ein großer Teil der vom Bundesrat
gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende
Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll
voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im
Bundestag verabschiedet werden.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Bundesländer müssen im
Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische
Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere
Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine
hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur
Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt,
sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der
aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser
Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung
länger verweigern."

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Mit dem von uns sehr
bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine
historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland
entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei
der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt
werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im
Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt."

So gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des
Vertragsnaturschutzes die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie
Feuchtwiesen oder alter Buchenwälder. So lassen sich die Lebensräume
für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum
Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: "Bei aller
Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen
Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die
Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern."
Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der
Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder
ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze,
betonte NABU-Präsident Tschimpke.

BUND-Vorsitzender Hubert Weiger verwies auf die drohende
Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 unterschiedliche Lösungen,
was vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben
und unterschiedliche Rechtsauslegungen führen würde.

Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der
Union auf, sich entsprechend der Verhandlungsergebnisse für das
Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu
bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des
Bundesnaturschutzgesetzes sei für die beiden großen Umweltverbände
speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die
Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in den beiden
Umweltverbänden organisierten über eine Million Mitglieder und
Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur-
und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland
einsetze.

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
BUND: Heidrun Heidecke, BUND-Naturschutzexpertin, Tel. 030-27586-495,
presse@bund.net, www.bund.net
NABU: Magnus Herrmann, NABU-Naturschutzexperte, Tel.: 030-284984-1618
Email: Magnus.Herrmann@NABU.de


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