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Eichhorn: Tod durch Rauchen - Immer mehr Frauen betroffen

Geschrieben am 29-05-2009

Berlin (ots) - Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags am 31. Mai
erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn MdB:

In den letzten Jahren ist es in Deutschland gelungen, die Zahl
jugendlicher Raucher entscheidend zu senken. Während im Jahr 2001
noch 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren
rauchten, waren es 2006 nur noch 18 Prozent.

Diese positiven Ergebnisse treffen jedoch nicht auf die
Erwachsenen zu. Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass
immer mehr Menschen an den Folgen des Zigarettenkonsums sterben. Ihre
Zahl stieg von 40.553 im Jahr 2000 auf 43.005 im Jahr 2007.
Alarmierend ist, dass dieser Anstieg fast ausschließlich Frauen
betrifft. Die weiblichen Todesfälle stiegen von 6.367 im Jahr 1987
auf 12.599 im Jahr 2007.

Frauen, die während der Schwangerschaft rauchen, sind erheblich
häufiger von Frühgeburten, Schwangerschaftskomplikationen oder
Totgeburten betroffen. Zudem ist das Risiko für Fehlentwicklungen des
Kindes bei rauchenden Müttern deutlich erhöht. Selbst wenn die Mutter
dem Qualm nur passiv ausgesetzt ist, zeigt sich in Studien ein
deutlicher Zusammenhang mit einem geringen Geburtsgewicht des Kindes.
Die Präventionsarbeit, insbesondere bei Schwangeren und jungen
Müttern muss verstärkt werden.

Auch beim Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch bleibt viel zu
tun. Vorhandene Ausnahmereglungen erschweren eine konsequente
Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Erfahrungen aus dem Ausland
zeigen: Umsetzungs- und Akzeptanzprobleme von gesetzlichen Regelungen
zum Nichtraucherschutz gibt es überall dort, wo Ausnahmen zugelassen
werden. Diese Erfahrung sollten sich die Länder zunutze machen, um
einen möglichst einheitlichen Nichtraucherschutz zu schaffen. Denn
alle Bürger und Bürgerinnen unseres Landes haben, egal wo sie leben,
ein Recht auf einen umfassenden Schutz vor dem gefährlichen
Tabakrauch.

Im Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ganz
klar herausgestellt, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot in
Gaststätten zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
verfassungsgemäß ist. Es sei zudem gerecht, da für alle
gastronomischen Einrichtungen und Kneipen dann die gleichen
gesetzlichen Bestimmungen gelten würden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer daher
aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu
fassen und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten. Diese Chance
muss von den Ländern ergriffen werden, um eine einheitliche
Gesetzeslage zu schaffen. Nur so können Rechtssicherheit und Klarheit
geschaffen werden.

Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu
einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung
betroffener Gruppen.

Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag steht unter dem Motto: "Ein
Bild sagt mehr als tausend Worte". Jede Maßnahme, die hilft, Menschen
vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren, muss genutzt werden.
Bebilderte Warnhinweise können dazu beitragen, vor allem Kinder und
Jugendliche vor dem Einstieg in das Rauchen zu warnen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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