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Heimvertragsrecht bleibt einheitliches Bundesrecht

Geschrieben am 29-05-2009

Berlin (ots) - Bundestag beschließt in 2. und 3. Lesung Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Heimverträge werden auch zukünftig nach bundesweit einheitlichen
rechtlichen Regelungen geschlossen. Dieses ist die wichtigste
Konsequenz, die sich aus dem heutigen Beschluss des Bundestages
ergeben.

"Welche Regelungen für einen Vertrag zwischen einem Bewohner und
einem Pflegeheim gelten, darf in Berlin nicht anders sein als in
Sachsen oder Bayern. Deswegen begrüßen wir den heutigen Beschluss des
Bundestages", kommentiert Herbert Mauel, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Nach der Föderalismusreform war die Zuständigkeit für das
Heimrecht - mit Ausnahme des Heimvertragsrechts - an die Bundesländer
übergegangen, die in der Folge nun Landesheimgesetze erlassen. Für
die Weiterentwicklung des Heimvertragsrechts ist aber weiterhin der
Bund zuständig. Mit dem WBVG, das noch der abschließenden Zustimmung
des Bundesrates bedarf, ist es nun gelungen, noch rechtzeitig in der
laufenden Legislaturperiode wichtige Korrekturen vorzunehmen.

Der bpa hatte - als einer von nur acht geladenen Sachverständigen
- in der Anhörung des Deutschen Bundestages auf Änderungsbedarf am
WBVG aufmerksam gemacht. "Wir freuen uns, dass viele unserer Hinweise
durch die Regierungsfraktionen und das Bundesseniorenministerium
aufgenommen wurden", so Herbert Mauel. "Bundesländer, in denen
bereits Heimgesetze mit Regelungen zu Heimverträgen erlassen wurden,
müssen sich nun an der neuen bundeseinheitlichen Vorgabe orientieren
und die abweichenden Regelungen korrigieren", forderte Mauel. "Es
darf keinen Streit über unterschiedliche Vertragsanforderungen
zwischen Bund und Ländern geben."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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