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Lausitzer Rundschau: Zum Urteil gegen OSL-Landrat Georg Dürrschmidt

Geschrieben am 18-05-2009

Cottbus (ots) - Nach gesundem Menschenverstand hat das
Senftenberger Amtsgericht gar keine andere Wahl gehabt, als Georg
Dürrschmidt zu verurteilen. Selbst der größte Befürworter des
50-Jährigen aus Groß8räschen muss angesichts der Fakten ins Zweifeln
kommen. Die Indizienlast ist erdrückend, die Argumentationskette der
Staatsanwaltschaft einleuchtend. Keines von Dürrschmidts Alibis für
die Tatzeiträume ist stichhaltig. Die Versuche der Verteidigung,
während des Prozesses tragfähige Entlastungszeugen zu präsentieren,
sind kläglich gescheitert. Sie haben sogar noch dazu beigetragen, den
suspendierten Landrat des Oberspreewald-Lausitz-Kreises (OSL)
indirekt zu belasten. Seine Glaubwürdigkeit hat durch Ungereimtheiten
bei der Beschaffung von entlastendem Material gelitten.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dieses Urteil
jedoch nur der Beginn eines jahrelangen Rechtsstreits. Denn für die
Verteidigung um Anwalt Stefan Heinemann ist nach wie vor zweifelhaft,
ob Dürrschmidt der Besitz von Kinderpornografie unterstellt werden
kann. Für den Juristen ist sekundenlanges Ansehen - ob bewusst oder
unbewusst - kein Besitz. Ebenso unbewiesen ist für ihn, dass es
Dürrschmidt gewesen ist, der am Rechner gesessen hat. Mit diesen
Fragen wird sich die nächste juristische Instanz befassen müssen.
Weit einfacher ist dagegen die Frage nach Dürrschmidts politischer
Karriere zu beantworten. Sie dürfte nach dem erstinstanzlichen
Schuldspruch beendet sein. Ein Landrat, der wegen Besitzes von
Kinderpornografie verurteilt wird, ist - bei allen vergangenen
Verdiensten - nicht zu halten. Dabei ist für die CDU, seine Partei,
nicht allein entscheidend, welches Echo ein Festhalten an Dürrschmidt
im Oberspreewald-Lausitz-Kreis hätte. Wenige Monate vor den
Landtagswahlen in Brandenburg wäre ein Hick-Hack um Dürrschmidts
Zukunft ein willkommenes Fressen für den politischen Gegner. Schon
deshalb werden die Christdemokraten daran interessiert sein müssen,
frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen.
Und auch Georg Dürrschmidt selbst muss als Landrat trotz ungewisser
Zukunft abwägen, welchen Dienst er dem Ansehen des Kreises erweist,
wenn er an seinem Posten festhält. Aus rein moralischer Sicht ist ein
Rücktritt unvermeidbar, selbst wenn über seine Schuld
letztinstanzlich noch nicht entschieden ist. Doch eigentlich hat der
50-Jährige keinen Entscheidungsspielraum. Da er für sich proklamiert,
unschuldig zu sein, wäre ein Rücktritt ein klares
Schuldeingeständnis. Womöglich ist der Kreistag die Lösung aller
parteipolitischen Sorgen. Wählt er den Landrat mit
Zweidrittel-Mehrheit ab, ist nicht nur der Kreis aus der Schusslinie,
sondern auch Dürrschmidt selbst.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069
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Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
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