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Sozialdatenschutz in Gefahr / KBV warnt vor Weitergabe von sensiblen Patientendaten an private Abrechnungsstellen

Geschrieben am 14-05-2009

Berlin (ots) - "Die Daten von Teilnehmern an Selektivverträgen
sind bei privaten Rechenzentren gefährdet. Diese Abrechnungsstellen
bieten nicht die Datensicherheit, wie sie der Verbund der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gewährleisten kann." Das hat
Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), heute anlässlich eines Pressegespräches in
Berlin gesagt. Öffentlich-rechtliche und körperschaftsrechtliche
Institutionen unterliegen im Gegensatz zu privaten Abrechnungsstellen
den strengen Datenschutzregelungen des Sozialgesetzbuches. Eine
vergleichbare Datensicherheit kann bei privaten Anbietern nicht
garantiert werden.

"Die Sorge um die Sicherheit ihrer Daten könnte Patienten dazu
bringen, sich gegen eine auf sie zugeschnittene Versorgungsform zu
entscheiden", gab der KBV-Chef zu bedenken. "Dabei sollte die
bestmögliche Patientenversorgung im Vordergrund stehen. Dazu gehört
auch die Wahlfreiheit der gesetzlich Versicherten", so Köhler.

Aus diesem Grund und um die sensiblen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu sichern, bietet die KBV an, die Abrechnung von
Leistungen in Selektivverträgen auch dann über die KV-Struktur
abzuwickeln, wenn die KV selbst kein Vertragspartner ist. "Eine
Abrechnung auf höchstem Datenschutzniveau ist ohne Weiteres über KVen
und KBV möglich. Wir sind dazu bereit, diese Aufgabe zu übernehmen",
führte der KBV-Chef aus.

Weitere Informationen sind auf der Website der KBV abrufbar unter:
http://www.kbv.de/presse/23376.html.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern
Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die
KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im
Internet unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Hinzmann, Tel.: 030 / 4005 - 2240


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