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Berufsgenossenschaften: Geplante Reform der Unfallversicherung gefährdet Prävention

Geschrieben am 06-07-2006

Berlin (ots) - Die geplante Reform der gesetzlichen
Unfallversicherung droht, die Prävention am Arbeitsplatz zu
verschlechtern. Davor warnen die Berufsgenossenschaften angesichts
des Eckpunktepapiers, das eine Kommission von Bund und Ländern
vorgelegt hat. Das Papier sieht unter anderem vor, die Zahl der
Berufsgenossenschaften von 26 auf 6 zu senken. Das Konzept schließt
auch Änderungen im Leistungsrecht ein. "Der Kahlschlag, den sich die
Politik bei den Berufsgenossenschaften vorstellt, wäre der Abschied
von der branchenbezogenen Prävention", erklärt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften (HVBG). "Oder glaubt jemand ernsthaft, wir
hätten in Deutschland nur sechs Branchen?" Bisher habe die Prävention
maßgeblich von der Branchennähe der Berufsgenossenschaften
profitiert. So sei die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland allein
seit 2001 um 260.000 gesunken. "Solche Zahlen fallen nicht vom
Himmel, sondern sind das Ergebnis harter branchenbezogener Arbeit."

Kontraproduktiv ist aus Sicht der Berufsgenossenschaften auch der
Plan, das Beitragsniveau pauschal zu nivellieren. "So vermindert man
gerade in Branchen mit hohen Risiken den Anreiz, Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit weiter zu verbessern", warnt Breuer.
Die Reformvorschläge kommen zum falschen Zeitpunkt. "Arbeitgeber und
Versicherte haben bereits ein eigenes Reformkonzept in Arbeit, mit
dem die Basis für eine optimale branchenspezifische Prävention weiter
gestärkt wird", so Breuer. "Die Selbstverwaltung braucht hier keine
staatliche Nachhilfe!"

Besonders problematisch ist die Organisationsreform vor dem
Hintergrund der von Bund und Ländern geforderten Fusion des HVBG mit
dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK). Der BUK vertritt die
Interessen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Nach
dem Willen von Bund und Ländern soll die Wirtschaft den neuen
Spitzenverband zu 90 Prozent finanzieren, bei Beschlüssen aber nur 60
Prozent der Stimmen haben. Bei der vorgesehenen Zweidrittelmehrheit
wären die Vertreter der Wirtschaft also ohne die Zustimmung der
Vertreter der öffentlichen Hand handlungsunfähig. "Die Politik hätte
damit den direkten Zugriff auf die gewerbliche Unfallversicherung",
sagt Breuer. "Die Zeche müsste dagegen die Wirtschaft zahlen." Den
Verband zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu machen, wie
es Bund und Länder beabsichtigten, verstärke den Effekt noch. "Die
Folge einer solchen Verstaatlichung wäre neue und unnötige Bürokratie
- das passt gerade nicht zum allseits versprochenen Bürokratieabbau!"
Auf der Leistungsseite sieht das Eckpunktepapier hauptsächlich
Änderungen im Rentenrecht vor. Der Unfallschutz bei Wegeunfällen und
illegaler Beschäftigung soll bestehen bleiben. "Die vorliegenden
Ideen sind noch zu wenig konkret für eine endgültige Bewertung", sagt
Breuer. Das Konzept sehe unter anderem vor, die Unfallrente künftig
in zwei Komponenten aufzuteilen: eine einkommensabhängige
Erwerbsminderungsrente zum Ausgleich des Erwerbsschadens und einen
einkommensunabhängigen Ausgleich des Gesundheitsschadens. Breuer: "Je
nach Ausgestaltung kann man über solche Ideen reden." Allerdings
dürften Reformen nicht die Haftungsfreistellung des Arbeitgebers
gegen zivilrechtliche Ansprüche seiner Mitarbeiter bei
Arbeitsunfällen gefährden. "Die Leistungen der Unfallversicherung
sind keine politische Manövriermasse. Man kann sie nicht nach
Gutdünken stutzen."

Originaltext: HVBG-Hauptverband Berufsgenossenschaften
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=18979
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_18979.rss2

Pressekontakt:
Stefan Boltz
HVBG Pressereferent
Tel.: 030 - 28 87 63 62
Fax: 030 - 28 87 63 70
E-Mail: stefan.boltz@hvbg.de


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