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Rheinische Post: Das Grundgesetz und die Seeräuber

Geschrieben am 10-05-2009

Düsseldorf (ots) - Von Helmut Michelis

Die Hilflosigkeit der deutschen Behörden im Kampf gegen die
Piraterie vor Somalia hat mit der abgeblasenen GSG-9-Aktion zur
Befreiung der Geiseln des Frachters "Hansa Stavanger" einen traurigen
Höhepunkt erreicht. Zu Kampfhandlungen kam es nur zwischen den drei
beteiligten Ministerien peinlicher konnte sich Deutschland kaum
präsentieren. Die Forderung von Innenminister Schäuble, endlich klare
Zuständigkeiten zu schaffen und auch die Bundeswehr in solchen
Extremfällen einsetzen zu dürfen, ist daher so nachvollziehbar, dass
ihr selbst der SPD-Innenexperte Wiefelspütz zustimmen musste. Dessen
"Ja" war aber sofort mit dem traditionellen "Aber" der SPD versehen:
Das Grundgesetz dürfe dafür nicht angetastet werden.
Auch wenn die Kanzlerin nun Schäuble beisprang, dreht sich eine alte,
groteske Diskussion weiter im Kreis. Denn auch vor dem fernen Somalia
ist rechtlich nicht die Bundeswehr, sondern allein die deutsche
Polizei zum Kampf gegen Kriminalität befugt. Es ist nachvollziehbar,
dass die Väter des Grundgesetzes unter dem Eindruck von Krieg und
Diktatur den Einsatz von Soldaten streng eingrenzten. Heutige
Bedrohungen wie Piraterie oder Terror konnten sie sich 1949 nicht
vorstellen. Ihnen ging es um den besten Schutz der Bürger. Sie hätten
das Grundgesetz vermutlich längst der Realität angepasst.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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