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BA: Verwaltungsrat: Krisenbelastung der BA aus Steuermitteln finanzieren

Geschrieben am 08-05-2009

Nürnberg (ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat sich vor dem Hintergrund der Rezession, in der sich die
deutsche Wirtschaft befindet, gestern (7.5.) mit den kommenden
Herausforderungen befasst und folgende Erklärung verabschiedet:

Nach den neuen gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der
Bundesregierung droht für das zweite Halbjahr 2009 und für 2010 ein
weiterer deutlicher Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die regionale und
branchenspezifische Betroffenheit ist jedoch sehr unterschiedlich.
Die BA kann nicht die Wirkungen eines weltweiten Konjunktureinbruchs
verhindern und den notwendigen Konjunkturaufschwung herbeiführen.
Ihre Beiträge zur Milderung der Folgen sind von begrenzter Natur,
aber doch spürbar. Der Verwaltungsrat hat mit seinem
Nach-tragshaushalt für die BA bereits im Februar 2009 die
finanziellen und personellen Handlungsspielräume erweitert und
verfolgt aktuell mit seiner Arbeitsmarktpolitik vorrangig das Ziel,
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch beschäftigungssichernde
Maßnahmen in den Betrieben zu halten.
Der Verwaltungsrat appelliert an die Arbeitgeber unter Nutzung dieser
Instrumente, die Durststrecke bis zum nächsten Aufschwung zu nutzen
und auch betriebsbedingte Entlassungen möglichst zu verhindern.

Um die arbeitsmarktpolitische Vorsorge stärken zu können, hat der
Verwaltungsrat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Verwaltungsrat begrüßt die zwischen den Sozialpartnern und dem
Bundesarbeitsminister getroffene Vereinbarung zu einem
"Kurzarbeitergeld plus" mit der Übernahme der vollen
Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat und der Verlängerung
der Bezugsfrist auf bis zu 24 Monate. Der Verwaltungsrat erwartet,
dass viele Betriebe die Kurzarbeit jetzt mitten in der Krise
verlängern, statt Arbeitskräfte zu entlassen. Die BA wird mit ihren
Partnern darauf hinwirken, dass die Möglichkeiten von Kurzarbeit und
gleichzeitiger Qualifizierung insbesondere für Klein- und
Mittelständische Unternehmen ab dem ersten Monat der Kurzarbeit
besser genutzt werden. Die Erleichterung der Übernahme von
Ausbildungsabsolventen durch die sofortige Möglichkeit,
Kurzarbeitergeld zu beziehen, wird ausdrücklich begrüßt. Dies
erleichtert auch in schwierigen Zeiten für die Betriebe die
Möglichkeit, ihre Auszubildenden zu übernehmen.

Für Geringqualifizierte, die von Arbeitslosigkeit in der Regel als
erste betroffen sind, sollte im Zuge der Verlängerung der Bezugsdauer
des Kurzarbeitergeldes die Möglichkeit geschaffen werden, die
Vorbereitung auf einen Berufsabschluss fortzusetzen, wenn damit
während der Kurzarbeit begonnen wurde.

Der Verwaltungsrat appelliert an die privaten und öffentlichen
Arbeitgeber, auch in diesen schwierigen Zeiten in ihrer
Ausbildungsbereitschaft nicht nachzulassen und das Niveau des
Vorjahres bei der betrieblichen Ausbildung zu halten. Die
betriebliche Ausbildung ist jeder Ersatzlösung vorzuziehen.
Gleichzeitig fordert er den Bund und die Länder auf, das
Bund-Länder-Programm für Ausbildungsplätze zu verstärken und das
Fördergebiet über die Neuen Bundesländer hinaus auszuweiten. Für den
Fall, dass im Herbst die Lücke zwischen Ausbildungsbewerbern und
Ausbildungsstellen trotz aller Bemühungen größer als erwartet ist,
wird die BA außerbetriebliche Ausbildungsstellen nach Bedarf über das
bisher Geplante hinaus fördern. Auch wird sie ihre Werbung für
alternative Unterstützungsmöglichkeiten wie Einstiegsqualifizierungen
(EQJ) und ausbildungsbegleitende Hilfen fortsetzen. Die BA
verpflichtet sich gemeinsam mit ihren Partnern, jedem Auszubildenden,
der aufgrund einer Insolvenz seines Ausbildungsbetriebes an der
Fortführung seiner Ausbildung gehindert ist, entsprechende
Alternativen anzubieten. Gleichzeitig fordert der Verwaltungsrat die
Länder auf, unabhängig davon in ihren Anstrengungen und Programmen
für diesen Personenkreis nicht nachzulassen.

Soweit Arbeitslosigkeit nicht zu vermeiden ist, stellt aus Sicht
des Verwaltungsrates der BA die berufliche Weiterbildung ein
wichtiges Instrument dar, das vorsorgend auf die Zeit nach der Krise
vorbereiten kann. Die Agenturen werden deshalb alles im Rahmen der
Arbeitsmarktpolitik Mögliche unternehmen, damit der Abstand
entlassener Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt durch die Krise möglichst
nicht vergrößert wird. Ohne grundsätzlich vom wirkungsorientierten
und wirtschaftlichen Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instru-mente
durch die BA abzuweichen, nimmt der Verwaltungsrat dafür auch
Verzögerungen beim Eintritt der Wirkung insbesondere bei der
Förderung der beruflichen Weiterbildung in Kauf.

Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass auch die Träger der
Grundsicherung ihrer arbeitsmarktpolitischen Verantwortung in der
aktuellen Wirtschaftskrise gerecht werden und insbesondere die
berufliche Weiterbildung verstärken.

Der Verwaltungsrat fordert die Verwaltung auf, für den bereits
absehbaren Zuwachs der Aufgaben rechtzeitig die notwendige personelle
Vorsorge zu treffen, damit auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen
Arbeitslose und Unternehmen ihre Leistungen schnell erhalten und
angemessen beraten und unterstützt werden. Für den Fall kurzfristiger
Handlungsbedarfe soll die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten
der freihändigen Vergabe von arbeitsmarktpolitischen Dienstleistungen
ausschöpfen. Mittelfristig erwartet der Verwal-tungsrat, dass bei
Arbeitsmarktpartnern, die erwiesenermaßen besonders erfolgreich tätig
sind und überdurchschnittliche Eingliederungsquoten nachweisen,
verstärkt das Instrument der Rahmenverträge eingesetzt wird, um
Kontinuität in der Zusammenwirkung zu Gunsten einer besseren
Zielerreichung herzustellen.

Der besondere Einsatz, den die BA weiterhin zeigen wird, darf
nicht dazu führen, dass sie mit einem strukturellen Haushaltsdefizit
im zweistelligen Milliardenbereich alleingelassen wird. Wie keine
andere Sozialversicherung hatte die BA in guten Zeiten mit einer
Rücklage von 17 Mrd. EUR Vorsorge für eine schlechtere Konjunktur
getroffen. Sie wird diese nun vollständig weit über ihre Aufgaben aus
der Arbeitslosenversicherung hinaus auch zur allgemeinen
Stabilisierung des Arbeitsmarktes in der Krise einsetzen. Die
Arbeitslosenversicherung und ihre Beitragszahler dürfen deshalb nicht
mit hohen Schulden bestraft werden, sondern die besonderen Lasten der
aktuellen Wirtschaftskrise müssen wie andere Fördermaßnahmen von
Bund, Ländern und Kommunen auch aus Steuermitteln finanziert werden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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