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Haben Jäger künftig weniger Rechte als Kriminelle? / DJV: effektivere Behörden statt wirkungslose Symbolpolitik

Geschrieben am 07-05-2009

Bonn (ots) - Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) protestiert in
aller Entschiedenheit gegen die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur
Verschärfung des Waffenrechts. "Es ist einfach unfassbar, dass Jäger
künftig weniger Rechte haben sollen als Kriminelle", empörte sich
DJV-Präsident Jochen Borchert. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen
Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen
ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer
jederzeit zu kontrollieren. Bei Verdacht auf illegalen Waffenbesitz
hingegen darf eine Hausdurchsuchung nur auf Grund einer richterlichen
Anordnung erfolgen. "Wir wehren uns gegen diese Willkür!", betonte
Borchert. Grundsätzlich sei nichts gegen Kontrollen der
Waffenaufbewahrung einzuwenden. Allerdings müsste ein triftiger Grund
vorliegen.

Der DJV bemängelt, dass die Behörden in Deutschland ihren
Pflichten schlicht nicht nachkommen und die Möglichkeiten des
gültigen Waffenrechts nicht nutzen. "Warum prüfen Behörden bundesweit
die richtige Aufbewahrung nicht bereits, wenn Jäger ihre
Waffenbesitzkarte oder den Jagdschein im Amt lösen? In Hamburg
scheint dies jedenfalls zu funktionieren", sagte Borchert. Sollten
sich dabei Ungereimtheiten auftun, spräche nichts gegen eine
Kontrolle der Waffenaufbewahrung zu Hause. Jäger und andere legale
Waffenbesitzer jedoch unter Generalverdacht zu stellen, schaffe viel
Unmut und bringe kein Plus an Sicherheit.

Jäger nutzen Waffen als Werkzeuge für ihre Arbeit, die dem
Gemeinwohl dient und betreiben keinen Sport. "Dass ein Jäger mehrere
Waffen besitzt, hat nichts mit Waffenfetischismus zu tun, sondern ist
bedingt durch die unterschiedlichen Aufgaben", sagte Borchert.

Die Bejagung von Rehen, Hirschen oder Wildschweinen ist ein
staatlicher Auftrag und beispielsweise notwendig, um Wildschäden oder
Tierseuchen zu vermeiden. Hierzu benötigen die Jäger allerdings
andere Waffen und Munition als für die Bejagung von Füchsen, den
Fressfeinden zahlreicher bedrohter Arten. Die aus Tierschutzgründen
gesetzlich vorgeschriebene Nachsuche von Wild, das bei
Verkehrsunfällen verletzt wird, erfordert wiederum andere Waffen.
Allein 2008 kamen 220.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche unter die
Räder.

Der DJV wendet sich entschieden gegen die Forderung, jetzt so
genannte biometrische Sicherungssysteme für Waffen einzuführen,
solange diese nicht praxisreif sind. Per Fingerabdruck sollen damit
Waffen und Waffentresore gesichert werden, damit Unberechtigte keinen
Zugriff haben. In der Praxis machen bereits Brandblasen oder
Schnittwunden am Finger das System unbrauchbar, sodass immer parallel
ein Schloss für die manuelle Entriegelung notwendig wird. Auch die
Versicherer erkennen die Fingerprint-Systeme nicht an.

Die Forderung nach einer zügigen Einführung des zentralen
Waffenregisters unterstützt der DJV ebenso wie die Amnestie für
Besitzer illegaler Waffen, wenn sie diese freiwillig abgeben.

Statt wirkungsloser Symbolpolitik und reflexartigen Rufen nach
einem verschärften Waffengesetz fordert der DJV eine neue Kultur der
Aufmerksamkeit in der Gesellschaft. Amokläufe verzweifelter Menschen
lassen sich eher durch Zuhören und ärztliche Betreuung verhindern als
mit immer neuen Gesetzen.

Originaltext: Deutscher Jagdschutz-Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/54673
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_54673.rss2

Pressekontakt:
Anke Nuy
Pressesprecherin
Deutscher Jagdschutz-Verband e. V.
Johannes-Henry-Str. 26
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 94 906 20
Fax: 0228 - 94 906 25

E-Mail : pressestelle@jagdschutzverband.de


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