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Gesetz über Stromnetzausbau: Halbherzig in die Zukunft

Geschrieben am 07-05-2009

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fürchtet, dass das heute im
Bundestag verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sein
Ziel verfehlt - Einstieg in die Erdverkabelung wird positiv bewertet,
reicht jedoch nicht aus, um Akzeptanzprobleme beim Netzausbau zu
überwinden - "Vergleichbare Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen
und Erdverkabelung" werden nicht erreicht

Berlin, 7. Mai 2009: Das heute im Bundestag verabschiedete Gesetz
zur Erleichterung des Um- und Ausbaus der Stromnetze in Deutschland,
wird die Probleme bei der Integ-ration des rasch wachsenden Anteils
Erneuerbarer Energien nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e.
V. (DUH) nicht lösen. "Trotz des im Gesetz verankerten Ein-stiegs in
die Erdverkabelung von Hoch- und Höchstspannungsleitungen in
Deutschland bewegt sich die Regierung wieder einmal halbherzig in
Richtung Zukunft", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer
Baake die Neuregelung. "Das notwendige Ziel, insgesamt vergleichbare
Rahmenbedingungen zwischen Freileitungen und Erdkabeln zu schaffen,
wird weit verfehlt". Nur die Möglichkeit, jeden Einzelfall nach den
jeweiligen Standortbedingungen frei entscheiden zu können, böte
jedoch die Chance für sachge-rechte Lösungen. Die seien überfällig,
um eine Netzum- und -ausbaugeschwindigkeit zu erreichen, die mit dem
Zubau von erneuerbaren Stromkapazitäten Schritt halte.

Nach dem am heutigen Donnerstag verabschiedeten
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) können die Netzbetreiber auf der
Höchstspannungsebene (380 Kilovolt) auf insgesamt vier Pilottrassen
in Deutschland etwa in der Nähe von Wohngebieten eine Teilverkabelung
unter der Erde beantragen. Sie sind dazu allerdings nicht
verpflichtet. Eine der am heftigsten umstrittenen Stromneubau-Trassen
durch die Uckermark im Nordosten Brandenburgs findet sich zudem nicht
auf der Liste der Leitungen, in denen die teilweise Erdverkabelung
möglich sein soll. "Eine generelle Verpflichtung der Netzbetreiber
zur Erdverkabelung in besonders sensiblen Bereichen ist aber
unausweichlich, wenn Bürgerinnen und Bürger vor Ort tatsächlich für
den Ausbau gewonnen werden sollen", sagte Peter Ahmels, Leiter
Erneuerbare Energien bei der DUH.

Auf der Hochspannungsebene (110 Kilovolt) sei die Verkabelung
unter der Erde längst Stand der Technik, viel kostengünstiger und
technologisch erheblich weniger anspruchsvoll. "Deshalb brauchen wir
bei Hochspannungsleitungen schon im Planungsstadium dringend eine
gleichberechtigte Prüfung beider Varianten - Erdkabel oder
Freileitung", so Ahmels. Nach der nun verabschiedeten Regelung könne
der Netzbetreiber einen Antrag auf Erdverkabelung stellen, er müsse
es aber nicht. Ahmels: "Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die
Überwindung von Netzengpässen und die Minimierung möglicher
Rückwirkungen auf Mensch und Umwelt infolge des Netzumbaus. Deshalb
hätte der Abbau von Widerständen auf allen Seiten die zentrale
Leitlinie des Gesetzgebers sein müssen. Das war leider nicht der
Fall."

Die DUH forderte zudem, die Stromnetze in einer einheitlichen
Netzgesellschaft unter die Kontrolle des Staates zu bringen. Nur er
sei letztlich in der Lage, die zentrale Infrastruktur Stromnetz
diskriminierungsfrei und ohne wettbewerberliches Eigeninteresse
auszubauen und zu betreiben.

Die DUH begrüßte ausdrücklich die EnLAG-Regelung, wonach neue
Anlagen zur Stromspeicherung künftig von Netznutzungsentgelten
befreit werden. Auch die Möglichkeit zur Erprobung der so genannten
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) sei ein Schritt in die
richtige Richtung. Mit dieser Technologie können große Strommengen
über große Distanzen verlustarm transportiert werden. Damit gebe es
für Deutschland Chancen, in Zukunft auch bei den HGÜ zu den
weltweiten Technologieführern zu gehören, sagte Ahmels.

Bisher werden Höchstspannungsleitungen fast ausschließlich als
Freileitungen ausgeführt. Eine Erdverkabelung in der Nähe von
Wohngebieten kann Konflikte verringern und die Akzeptanz erhöhen. Ein
schnellerer Leitungsausbau vermeidet Engpässe bei der Weiterleitung
erneuerbarer Energien. Der Ausbau deren Anteils am Strombedarf von
heute 15 auf mindestens 30 Prozent im Jahr 2020 erfordert umfassende
Netzumbauten und -erweiterungen. Das betrifft das 380 Kilovolt-
Übertra-gungsnetz, aber vor allem die 110 Kilovolt-Ebene, in die der
weitaus größte Anteil des Ökostroms eingespeist wird. Mehrkosten von
bis zu 60 Prozent, die bei der Erdverkabelung in dieser
Spannungsebene entstehen, können nach dem neuen Gesetz vom
Netzbetreiber auf die allgemeinen Netznutzungsentgelte umgelegt
werden - vorausgesetzt die Bundesnetzagentur erkennt sie in ihrer
Höhe an.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil: 0151-55016943, Tel.: 030-2400867-0, Fax: 030-2400867-19,
E-Mail: baake@duh.de

Peter Ahmels
Leiter Erneuerbare Energien, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0151-16225863, Tel.: 030-2400867-91, Fax: 030-2400867-19,
Mail: ahmels@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Mobil: 0171-5660577, Tel.: 030-2400867-21, Fax: 030-2400867-19,
E-Mail: rosenkranz@duh.de


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