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Europawahl 2009: Am 17. Mai endet Antragsfrist für Deutsche im Ausland und EU-Bürger

Geschrieben am 05-05-2009

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass der
17. Mai 2009 unter drei Gesichtspunkten ein wichtiger Stichtag bei
der Vorbereitung der Europawahl 2009 ist.
Bis zu diesem Tag können Deutsche im Ausland und Unionsbürgerinnen
und -bürger in Deutschland, die hier wählen wollen, ihre Eintragung
in das Wählerverzeichnis beantragen. Ferner erhalten bis zum 17. Mai
2009 alle Wahlberechtigten für die Europawahl ihre
Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in
dem sie am 7. Juni 2009 ihre Stimme abgeben können.

Wer bei der Europawahl 2009 in Deutschland wählen will, muss
grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Im
Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks
zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 3. Mai 2009 - dem 35.
Tag vor der Wahl - bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung
gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen
eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland wählen wollen,
müssen so schnell wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das
Wählerverzeichnis der Gemeinde stellen, in der sie vor ihrem Fortzug
aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss bis zum 17.
Mai 2009 bei der Gemeinde eingehen. Auch Deutsche im Ausland, die
bereits bei der letzten Europawahl 2004 auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Europawahl 2009
erneut einen Antrag auf Eintragung stellen. Nähere Informationen und
das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei allen
Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland oder im
Internetangebot des Bundeswahlleiters unter:

www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2009 --> "Service für
Deutsche im Ausland"

In Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger anderer
EU-Mitgliedstaaten, die bei der Europawahl 2009 die deutschen
Abgeordneten wählen wollen, müssen ebenfalls in ein deutsches
Wählerverzeichnis eingetragen werden. Hierzu müssen sie bei der
Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts einen Antrag auf Eintragung
in das Wählerverzeichnis stellen, der dort bis zum 17. Mai 2009
eingehen muss. Eine Ausnahme gilt für Unionsbürger, die bereits bei
der Europawahl 2004 in das Wählerverzeichnis eingetragen waren und
seitdem nicht auf Antrag oder wegen Fortzugs in das Ausland aus dem
Wählerverzeichnis gestrichen wurden: Sie werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis eingetragen. Nähere Informationen und das
Antragsformular erhalten Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland
bei der Gemeindebehörde ihres Wohnorts oder im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter:

www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl 2009 --> "Service für
EU-Bürger"

Vom 18. bis einschließlich 22. Mai 2009 halten die
Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse während der allgemeinen
Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit.
Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 17. Mai 2009 keine
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber der Meinung sind, dennoch
wahlberechtigt zu sein, sollten sich unverzüglich mit dem Wahlamt am
Ort ihrer Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung
erfolgen kann.

Weitere Auskünfte gibt:
Karina Schorn,
Telefon: 0611 75-2317,
E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de

Originaltext: Der Bundeswahlleiter
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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