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Koschyk: Koschyk zu integrationspolitischen Gesprächen in der Türkei

Geschrieben am 05-05-2009

Berlin (ots) - Anlässlich seiner Reise zu integrationspolitischen
Gesprächen in die Türkei vom 27. bis 30. April 2009 erklärt der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Hartmut Koschyk:

Im Rahmen politischer Gespräche in der Türkei hat der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag und Vorsitzende der AG Integration der CDU/CSU-Fraktion,
Hartmut Koschyk MdB, das Goethe Institut in Istanbul besucht, um
sich vor Ort über die Auswirkungen der Neuregelung beim
Ehegattennachzug zu informieren. Auch traf Koschyk mit deutschen
Studenten türkischer Abstammung zusammen, die Internationale
Islamische Theologie an der Marmara-Universität in Istanbul
studieren.

Im Gespräch mit der Leiterin der Spracharbeit und der Sprachkurse,
Erika Broschek, und beim Besuch von Sprachkursen zeigte sich, dass
die Neuregelung einen positiven Beitrag zu den Bemühungen um eine
verbesserte Integration leistet und auch bei den Teilnehmern auf
große Akzeptanz stößt.

Das Gesetz sieht bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom
Sprachnachweis, unter anderem eine Härtefallregelung bei Vorliegen
von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder
Behinderungen vor. Die mit der Regelung verbundene
integrationsfördernde Wirkung sowie das Ziel der Bekämpfung der
Zwangsehen darf nach Koschyks Auffassung nicht durch eine allgemeine
Härtefallregelung ausgehöhlt werden.

Die jungen deutschen Studierenden türkischer Abstammung der
Marmara-Universität streben dort einen Bachelor-Abschluss in
Islamischer Theologie an. Der Studiengang wird vom türkischen
Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) organisiert. Im
Gespräch mit den jungen Studierenden wurde über den islamischen
Religionsunterricht an deutschen Schulen sowie die noch bestehenden
Defizite bei der Ausbildung qualifizierter Lehrkräfte in diesem
Bereich gesprochen.

Wer nach Deutschland kommen will, muss zur Integration bereit
sein. Die Sprachkurse im Herkunftsland vermitteln nicht nur
grundlegende Sprachkenntnisse, sondern fördern die bewusste
Auseinandersetzung mit dem Zielland Deutschland. Hier erfahren die
Kursteilnehmer konkret, welche Integrationsbemühungen erwartet werden
und welche Herausforderungen auf sie warten. Integration gelingt nur,
wenn Deutsch gesprochen wird. Deshalb hat die Union bei der Novelle
des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2007 den verpflichtenden Nachweis
einfacher Deutschkenntnisse vor dem Ehegattennachzug durchgesetzt.
Deutschland hat ein berechtigtes Interesse, dass nachziehende
Ehegatten Deutsch lernen. Anders wird Integration in Deutschland auf
Dauer nicht gelingen. Die Teilnehmer der von mir besuchten Kurse
nehmen diese Herausforderung bewusst und positiv an.

Die Entwicklung bei der Zahl der Visa für den Ehegattennachzug
bestätigt, dass mit dem Sprachtest keine unzumutbaren Hürden
aufgestellt wurden. Im Jahr 2008 ging die Zahl der Visa für
nachziehende Ehegatten gegenüber 2007 zwar um 5,2 Prozent leicht
zurück. Die rückläufige Entwicklung gab es aber schon vor Einführung
der Sprachprüfungen: Im Jahr 2002 wurden noch 64.000 Visa für den
Ehegattennachzug nach Deutschland erteilt, im Jahr 2006 waren es nur
noch knapp 40.000. Die jüngste Entwicklung ist insgesamt
uneinheitlich. Die Zahl der erteilten Visa beispielsweise bei der
Deutschen Botschaft in Ankara im vierten Quartal 2008 lag um 25
Prozent höher als die Zahl im ersten Quartal 2007 - also vor
Einführung der Sprachprüfung. Es kann also keine Rede davon sein,
dass hier der Ehegattennachzug übermäßig erschwert würde. Wer
Gegenteiliges behauptet, wirft Nebelkerzen, die durch nichts belegt
sind und handelt grob unredlich.

Für uns gibt es zum Sprachtest vor dem Ehegattennachzug keine
Alternative. Wer nach Deutschland kommen will, muss bereit sein,
Deutsch zu lernen. Daran halten wir ohne Wenn und Aber fest. Das
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. April
2009, das die Behauptung der Verfassungswidrigkeit der Sprachprüfung
eindeutig zurückgewiesen hat, bestätigt unsere Position.

Der islamische Religionsunterricht an deutschen Schulen muss auf
ein festes Fundament gestellt werden. Ziel muss es sein, an
öffentlichen Schulen in Deutschland islamischen Religionsunterricht
in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte
anzubieten. Hierfür hat sich die von Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble einberufene Deutsche Islamkonferenz ausgesprochen.

Islamischen Unterricht unter staatlicher Aufsicht kann es nur mit
qualifizierten Lehrkräften geben. Dafür ist es notwendig,
Lehrpersonal in Deutschland auszubilden. Für diese Frage sind die
Bundesländer kraft ihrer Bildungshoheit verantwortlich. An einigen
deutschen Universitäten werden inzwischen Lehrer für islamischen
Religionsunterricht ausgebildet. Dieser Weg sollte weitergegangen
werden. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass geplant ist, an der
Universität Augsburg einen Lehrstuhl für Islamische Theologie
einzurichten.

Für den islamischen Religionsunterricht gibt es bereits in
mehreren Bundesländern Modellversuche unter staatlicher Aufsicht. Die
bisherigen Erfahrungen sind positiv. Auf diesen Versuchen kann
aufgebaut werden. So lange noch nicht genügend in Deutschland
ausgebildete Lehrer zur Verfügung stehen, können dabei auch in der
Türkei ausgebildete Theologen zum Zuge kommen. Die Entscheidung über
die Einsatzmöglichkeit solcher Lehrkräfte im Einzelfall liegt in der
Verantwortung der Bundesländer. Eine dauerhaft tragfähige Lösung wird
es aber nur mit in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften geben
können. Dazu gibt es keine Alternative.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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