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Feuerwehr-Führerschein: Erwartungen enttäuscht / Zähes Ringen im Gesetzgebungsverfahren / DFV fordert praktikable Lösung

Geschrieben am 30-04-2009

Berlin (ots) - "Was bleibt übrig von einem Ministerversprechen?
Die geweckten Erwartungen zum Feuerwehr-Führerschein wurden bisher
bei weitem nicht erfüllt", betont der Präsident des Deutschen
Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kröger. Eine praktikable Lösung,
die auch politisch gewollt ist, drohe im Widerstreit der
Interessengruppen zerrieben zu werden.

Der Spitzenverband der Feuerwehren setzt sich dafür ein, dass
bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem
Pkw-Führerschein auch kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen.
Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht
zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren vor allem im
ländlichen Raum.

"Den vorliegenden Entwurf der Fahrerlaubnisverordnung lehnen wir
konsequent ab. Er sieht für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine
zusätzliche Ausbildung und eine externe Prüfung vor. Das brächte
keine nennenswerte Entlastung. An tragfähigen Lösungen mangelt es
nicht. Wir fordern eine organisationsinterne Unterweisung ohne jede
Prüfung für diese Fahrzeuge", sagt Kröger.

Im Laufe der Abstimmungsgespräche der vergangenen Wochen könne er
sich des Eindrucks nicht erwehren, die deutsche Seite habe selbst
dafür gesorgt, "dass der deutsche Katastrophenschutz in der
EU-Führerscheinregelung als einziger in Europa von möglichen
Ausnahmeregelungen praktisch ausgenommen ist", mutmaßt der
Feuerwehr-Präsident. "Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die
Feuerwehr - die in Deutschland zahlenmäßig größte Organisation im
Bevölkerungsschutz - nicht als Teil des Katastrophenschutzes
anerkennt."

DFV-Präsident Kröger: "Die Unterstützung der Politik für einen
Feuerwehr-Führerschein ist groß, das öffentliche Versprechen des
Bundesverkehrsministers steht. Jetzt muss Herr Tiefensee zeigen, ob
er Herr im eigenen Hause ist."

Hintergrund: Die fachliche Position des DFV

Der Deutsche Feuerwehrverband fordert,

- dass die Europäische Führerschein-Richtlinie die Feuerwehr als
Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für
eine nationale Ausnahmeregelung freimacht.

- dass Feuerwehrangehörige, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse
B sind, die Berechtigung erhalten, Feuerwehrfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen. zu führen. Dies soll
auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu
erteilenden Fahrberechtigung möglich sein. Damit wäre sichergestellt,
dass auch in Zukunft die Feuerwehrfahrzeuge der Ortsfeuerwehren in
der Fläche zur Sicherstellung des Brandschutzes bewegt werden können.

- dass darüber hinaus eine praktikable und mit dem geringsten
möglichen Aufwand verwirklichbare Lösung für das Führen von
Feuerwehr-Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5
Tonnen geschaffen wird. Dazu soll die Fahrerlaubnisverordnung so
verändert werden, dass der Aufwand für Ausbildung und Prüfung auf ein
unabdingbares Mindestmaß an praktischer Ausbildung reduziert wird.
Die EU-konforme Fahrerlaubnisprüfung stellt dann sicher, dass
optional nach zwei Jahren eine prüfungsfreie Umschreibung in eine
zivile Fahrerlaubnis möglich ist.

Originaltext: Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50093
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50093.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sönke Jacobs
Telefon: 0170-184 37 87
Fax: 030-28 88 48 809
jacobs@dfv.org


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