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Friedrich: Einigung auf weitere Regelungen zur Begrenzung von Managergehältern

Geschrieben am 23-04-2009

Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe
"Managergehälter" erklärt deren Mitglied für die CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Friedrich:

Union und SPD haben sich über weitere Änderungen des Aktienrechtes
im Hinblick auf Haftung und Vergütung von Managern verständigt.
Es soll ein Selbstbehalt des Vorstandsmitgliedes zwingend
vorgeschrieben werden, auch dann, wenn im Übrigen eine
Haftpflichtversicherung den von ihm verursachten Schaden begleicht.

Durchsetzen konnte sich die Union mit ihrem Vorschlag, beim
Wechsel vom Aufsichtsrat in den Vorstand eine Wartefrist einzuführen.
Dies soll allerdings nicht für Familienunternehmen gelten.

Die Union besteht weiterhin auf die Regelung, ein unverbindliches
Votum der Hauptversammlung in Vergütungsfragen herbeizuführen. Wir
erwarten uns davon insbesondere eine disziplinierende Wirkung auch
gegenüber den Aufsichtsräten. Sichergestellt werden muss, dass durch
die Einführung eines solchen Votums nicht neue Anfechtungs- und
Klagemöglichkeiten entstehen.

Akzeptiert hat die SPD den Unionsvorschlag, erfolgsabhängige
Vergütungsbestandteile, so genannten Bonuszahlungen, erst am Ende der
Vertragsdauer auszuzahlen, um eine entsprechende Verrechnung eines
Malus bei Misserfolg zu ermöglichen.

Weiterhin keine Einigung gibt es in den Fragen der Änderung des
Körperschaftssteuergesetzes im Hinblick auf den Abzug von
Betriebsausgaben, insbesondere die CSU lehnt eine weitere
Verkomplizierung und Verunstaltung des Steuerrechts in systemwidriger
Weise kategorisch ab.

Offen bleibt weiter der Unionsvorschlag, die Zahl der
Aufsichtsratssitze zu reduzieren. Die SPD hat in dieser Frage
Prüfungsbedarf angemeldet.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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