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Bleser: Veröffentlichung von Agrarbeihilfen bis zur Entscheidung vor dem EuGH aussetzen

Geschrieben am 22-04-2009

Berlin (ots) - Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Wiesbaden, im Rahmen eines Eilantrages dem Land Hessen die
Veröffentlichung von Betriebsprämienzahlungen im Internet vorläufig
zu untersagen, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Peter Bleser MdB:

Die gestrige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden
unterstreicht einmal mehr die Richtigkeit der von der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Unionsfraktion
zur EU-Transparenzinitiative eingenommenen und öffentlich vertretenen
Position. Wir sehen in der einseitigen Veröffentlichung der Empfänger
von Direktzahlungen im Internet einen gravierenden Eingriff in das
Grundrecht auf Datenschutz.

Wir fordern die Bundesregierung und die Bundesländer erneut und
mit Nachdruck auf, die weitere Veröffentlichung der Daten im Internet
bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
auszusetzen. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH
zur Entscheidung vorgelegt.

Es darf nicht sein, dass in dieser Phase der Überprüfung der
Vereinbarkeit der Datenbekanntgabe mit den Grundsätzen des
Datenschutzes der Standort des Betriebes darüber entscheidet, ob
seine Daten vorerst im Internet veröffentlicht werden oder nicht.
Bundesweit gelten für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die
gleichen Rechte. Deshalb muss die Veröffentlichung ausgesetzt werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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