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DLTB: Entscheidung der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)

Geschrieben am 03-07-2006

Berlin (ots) -

- Vorgehen der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch
zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der MPK
- Klare Rechtsgrundlage und einheitliches Vorgehen der
Ordnungsbehörden ist gegeben
- Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und
Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): "Die
Landesmedienanstalten ignorieren die höchstrichterlichen
Entscheidungen und die Aufforderung der Länderchefs diese
Urteile endlich umzusetzen".


Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) kritisiert die
Entscheidung der Landesmedienanstalten und des VPRT, privaten
TV-Sendern die Werbung für private Anbieter von Sportwetten nicht zu
verbieten. Er begrüßt ausdrücklich die Entscheidung von ARD und ZDF
auf die Werbung für private Sportwettenanbieter zu verzichten.

Aus Sicht des DLTB ignorieren die Direktoren der
Landesmedienanstalten mit diesem Vorgehen eindeutig das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch
die Aufforderung der Länderchefs.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März
2006 betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung
von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebots sein
müssen. Daraufhin hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni
2006 die Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten aufgefordert "umgehend die aktuellen
höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und
zeitlich abgestimmte Maßnahmen umzusetzen".

"Die heutige Entscheidung der Landesmedienanstalten steht in einem
krassen Widerspruch zu den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts und der Ministerpräsidenten. Statt die
Suchtprävention in den Vordergrund zu stellen, haben die
Landesmedienanstalten an die Interessen der Medienkonzerne gedacht,
die mit der Werbung der Privaten Millionen verdienen" sagte Dr. Horst
Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des
DLTB.

"Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und des
Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen haben eine absolut
ausreichende Grundlage für ein konsequentes Werbeverbot für private
Sportwettenanbieter geschaffen", sagte Mentrup.

"Die Ordnungsbehörden gehen seit dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in aller Konsequenz gegen private
Sportwettenanbieter vor. Alleine in den letzten Wochen wurden in
Bayern gegen 400 private Anbieter die Schließung verfügt".

"Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser
Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend
erfüllt. Die privaten - zum Großteil illegal agierenden - Anbieter
haben stattdessen schnell millionenschwere Sponsoringverträge
abgeschlossen und heizen mit massiver Werbung die Spielsucht
pünktlich zur WM an. Damit muss jetzt Schluss sein", so Mentrup
weiter.

"Es kann doch nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein, dass
die staatlichen Anbieter ihre Werbung nahezu einstellen und die
privaten Anbieter anschließend mit ihren reißerischen Werbekampagnen
kampflos den Markt erobern", sagte Mentrup.

Der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16 Lotto- und
Totogesellschaften betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter
Werbezurückhaltung. Beispielsweise wurden die von Oddset zur
Fußball-Weltmeisterschaft erworbenen Werbebandeflächen kostenlos den
SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
entschieden, dass die privaten Sportwettenanbieter in NRW illegal
agieren und verboten sind. Auch dem TV-Sender RTL wurde durch
Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verboten, weiterhin
Werbung für den privaten Sportwettenanbieter "starbet" zu schalten.


Originaltext: ODDSET
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62411
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62411.rss2


Pressekontakt:

David Bachmann
CNC AG
+49 (0)172-899 62 63


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