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Uhl/Wiefelspütz: Terrorismusbekämpfung wird effektiver

Geschrieben am 03-07-2006

Berlin (ots) - Zur Einigung der Koalitionsfraktionen auf das
Terrorismusbekämpfungs-ergänzungsgesetz erklären die innenpolitischen
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und
der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter Wiefelspütz MdB:

Die Koalitionsfraktionen haben sich mit dem Bundesministerium des
Innern auf ein Gesetz zur Fortentwicklung des
Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002 geeinigt.

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 wurden die
erforderlichen Konsequenzen aus den Anschlägen vom 11. September 2001
gezogen, um der neuen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus
wirksam entgegenzutreten. Wesentliche Teile des Gesetzes vom Januar
2002 sind befristet und wurden vom Bundesministerium des Innern einer
Evaluation unterzogen.

Auf der Grundlage dieser Evaluation haben sich die
Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium des Innern darauf
verständigt, die bewährten Neuregelungen beizubehalten, das
Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung maßvoll zu erweitern und
die wesentlichen Regelungsteile erneut zu befristen und nach
angemessener Frist eine weitere Evaluation der Regelungen anzuordnen.
Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf nach der Sommerpause in den
Deutschen Bundestag einzubringen.

Eckpunkte des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes

Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste
gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations-
und Teledienstunternehmen zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus können zukünftig auch zur Aufklärung
verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland eingesetzt werden, die
die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern. Hierbei kann es
sich genauso um Hetze rechtsextremistischer Organisationen, wie um
islamistische Hasspredigten handeln.

Entsprechendes gilt für den Einsatz des sog. IMSI-Catchers zur
Identifikation von Mobiltelefonen.

Den deutschen Nachrichtendiensten wird die Ausschreibung von
Personen zur europaweiten verdeckten Registrierung im Schengener
Informationssystem (SIS) zur Abwehr von erheblichen Gefährdungen für
die innere oder äußere Sicherheit eröffnet.

Die Nachrichtendienste können zukünftig zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen
Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt auch automatisiert abrufen.

Die vorgenannten Befugnisse werden auf MAD und BND erstreckt. Der
Einsatz neuer Befugnisse durch den BND im Rahmen der sog.
Eigensicherung im Inland wird dadurch nicht eröffnet.

Die Nachrichtendienste sollen die Möglichkeit erhalten, Auskünfte
zu sog. Kontostammdaten nach dem Kreditwesengesetz zu erhalten. Wegen
der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsverfassungsgerichts
zu den geltenden Regelungen zur Kontostammdatenauskunft wird die
entsprechende gesetzliche Regelung aber zurückgestellt. Die
erforderliche gesetzliche Regelung soll im Lichte dieser Entscheidung
unverzüglich geschaffen werden.

Die bisherige Befugnis zur zollamtlichen Sicherstellung bei
Geldwäscheverdacht wird auf Fälle des
Terrorismusfinanzierungsverdachts übertragen.

Die Geltung der bisher befristeten Regelungen und der neuen
Befugnisse wird auf weitere 5 Jahre befristet.

Die befristeten Regelungen werden vor Ablauf auf
wissenschaftlicher Grundlage durch die Bundesregierung unter
Einbeziehung eines externen Sachverständigen evaluiert, der von der
Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt
wird.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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