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Deutschland versäumt Termin für Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention / Kindernothilfe fordert Verbesserungen für unbegleitete Flüchtlingskinder in Deutschland

Geschrieben am 02-04-2009

Duisburg (ots) - Die Bundesregierung kann ihren Bericht zur
Umsetzung der Kinderrechtskonvention nicht fristgerecht am 4. April
2009 abgeben. "Dies ist bedauerlich, zumal es sich hierbei um eine
internationale Vereinbarung handelt und der Termin seit Jahren
bekannt ist. Es ist wünschenswert, dass die Bundesregierung
international ihrer Vorbildfunktion gerecht wird und den Bericht
unverzüglich erarbeitet. Dabei sollte sie den Vorschlag des
UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes aufnehmen,
Nicht-Regierungsorganisationen an der Erarbeitung des Berichtes zu
beteiligen", so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der
Kindernothilfe, die sich damit der Forderung der National Coalition
anschließt. Das Bündnis setzt sich für die volle Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein.

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist in Deutschland nach
wie vor ungenügend. Die Kindernothilfe bemängelt vor allem, dass in
Deutschland nicht für alle Kinder die gleichen Rechte gelten.
Insbesondere Flüchtlingskinder, die ohne ihre Eltern nach Deutschland
kommen, sind benachteiligt. Ihre Asylanträge werden häufig abgelehnt
und sie dürfen oft nicht zur Schule gehen - das Recht auf Bildung
wird ihnen zum Teil verwehrt.

Die Kindernothilfe fordert daher, dass die Vorbehalte, die die
Bundesregierung bei der Ratifizierung eingelegt hat, zurückgenommen
werden.

Darüber hinaus muss die Bundesregierung Kinderrechte als
Querschnittsaufgabe festschreiben und in allen Politikfeldern prüfen,
welche Auswirkungen die Politikgestaltung auf die Situation von
Kindern in Deutschland und weltweit hat. Gerade vor dem Hintergrund
der weltweiten Wirtschaftkrise sind es die Schwächsten der
Gesellschaft, die von den Auswirkungen am härtesten betroffen sind
und sein werden.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist von 193 Staaten der Welt
ratifiziert worden und damit das am meisten anerkannte
Menschenrechtsabkommen. Die Einhaltung und Umsetzung wird vom
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf überprüft. Die Staaten
müssen in regelmäßigen Abständen berichten, was sie konkret für
Kinder tun, damit sie zu ihren Rechten kommen, z.B. dem Recht auf
Bildung, dem Recht auf Schutz vor Ausbeutung und dem Recht auf
Beteiligung an allen sie betreffenden Maßnahmen. Vor 17 Jahren, am 5.
April 1992, hat die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention
ratifiziert. Sie hat seitdem zwei Berichte zur Umsetzung vorgelegt.

In der 1995 gegründeten National Coalition haben sich über 100
Organisationen, Verbände und Institutionen zusammengeschlossen - mit
dem Ziel, in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einen breiten
fachlichen Dialog über die Verwirklichung der
UN-Kinderrechtskonvention zu organisieren.

Originaltext: Kindernothilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40844
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40844.rss2

Pressekontakt:
Barbara Dünnweller
Referat Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit
Lobbyarbeit
Tel. 0203-7789-180
Mobil: 0170-750 9165
Barbara.duennweller@knh.de


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