Streit um Begünstigung für "Euro 6-Fahrzeuge" / Bundesregierung stimmte 2007 für die Verordnung, die Verheugen ihr heute vorhält
Geschrieben am 30-03-2009 |   
 
    Freiburg (ots) - EU-Kommissar Verheugen hat kürzlich die  Bundesregierung ermahnt, dass die neuen Begünstigungen im Rahmen der  Kfz-Besteuerung für Fahrzeuge, die die Abgasnorm "Euro 6"erfüllen,  nicht mit EU Recht übereinstimmen. Diese Regeln widersprechen den  Bestimmungen des Art. 12 der Verordnung (EG) 715/2007, der besagt,  dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse "Euro 6" nicht vor 2011  begünstigt werden dürfen.
     Diese Verordnung kommt nicht aus heiterem Himmel. Nicht umsonst  heißt es Verordnung des Parlaments und des Rates. Die Bundesregierung war demnach im Rat bereits eingebunden und Deutschland hat der  Verordnung im Mai 2007 bereits zugestimmt. Allerdings waren laut  Protokoll keine Vertreter des Wirtschafts- oder Finanzministeriums  bei der Abstimmung anwesend, dafür aber Franz Müntefering, Ursula von der Leyen, Horst Seehofer und Ulla Schmidt.
     "Die Bundesregierung kann sich trotzdem nicht damit herausreden,  dass sie nichts davon gewusst hat oder dass sie schon immer dagegen  gewesen ist", so Jan Vosswinkel, Experte des Centrum für Europäische  Politik in Freiburg. "Sicherlich ist darüber zu streiten, ob die  Verordnung sinnvoll ist, aber für diese Debatte ist es nun zu spät".
     Unter den EU-Mitgliedstaaten hat einzig das Vereinigte Königreich  damals gegen die Verordnung gestimmt. Es hat seine Ablehnung damit  begründet, dass die "Möglichkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt  wird, geeignete Anreize für die Fahrzeughersteller einzuführen, damit diese so bald wie möglich Fahrzeuge nach der 'Euro-6'-Norm  herstellen". Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich Bedenken  geäußert, ob man die Verordnung allein auf Art. 95, der die  Harmonisierung im Binnenmarkt regelt, stützen kann. Stattdessen kam  der Vorschlag, die Verordnung zumindest auch auf Art. 93 zu stützen,  der die Harmonisierung indirekter Steuern regelt. Dies hätte zur  Folge gehabt, dass die Verordnung nur einstimmig hätte beschlossen  werden können. Vermutlich wäre sie dann aufgrund der Bedenken des  Vereinigten Königreichs nicht oder nicht in dieser Form verabschiedet worden.
  Originaltext:         Centrum für Europäische Politik Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74282 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74282.rss2
  Pressekontakt: Jan S. Voßwinkel   Centrum für Europäische Politik   Kaiser-Joseph-Str. 266  79098 Freiburg    Tel.: +49 761 38693-233  Fax:  +49 761 38693-111  vosswinkel@cep.eu  www.cep.eu
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