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Streit um Begünstigung für "Euro 6-Fahrzeuge" / Bundesregierung stimmte 2007 für die Verordnung, die Verheugen ihr heute vorhält

Geschrieben am 30-03-2009

Freiburg (ots) - EU-Kommissar Verheugen hat kürzlich die
Bundesregierung ermahnt, dass die neuen Begünstigungen im Rahmen der
Kfz-Besteuerung für Fahrzeuge, die die Abgasnorm "Euro 6"erfüllen,
nicht mit EU Recht übereinstimmen. Diese Regeln widersprechen den
Bestimmungen des Art. 12 der Verordnung (EG) 715/2007, der besagt,
dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse "Euro 6" nicht vor 2011
begünstigt werden dürfen.

Diese Verordnung kommt nicht aus heiterem Himmel. Nicht umsonst
heißt es Verordnung des Parlaments und des Rates. Die Bundesregierung
war demnach im Rat bereits eingebunden und Deutschland hat der
Verordnung im Mai 2007 bereits zugestimmt. Allerdings waren laut
Protokoll keine Vertreter des Wirtschafts- oder Finanzministeriums
bei der Abstimmung anwesend, dafür aber Franz Müntefering, Ursula von
der Leyen, Horst Seehofer und Ulla Schmidt.

"Die Bundesregierung kann sich trotzdem nicht damit herausreden,
dass sie nichts davon gewusst hat oder dass sie schon immer dagegen
gewesen ist", so Jan Vosswinkel, Experte des Centrum für Europäische
Politik in Freiburg. "Sicherlich ist darüber zu streiten, ob die
Verordnung sinnvoll ist, aber für diese Debatte ist es nun zu spät".

Unter den EU-Mitgliedstaaten hat einzig das Vereinigte Königreich
damals gegen die Verordnung gestimmt. Es hat seine Ablehnung damit
begründet, dass die "Möglichkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt
wird, geeignete Anreize für die Fahrzeughersteller einzuführen, damit
diese so bald wie möglich Fahrzeuge nach der 'Euro-6'-Norm
herstellen". Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich Bedenken
geäußert, ob man die Verordnung allein auf Art. 95, der die
Harmonisierung im Binnenmarkt regelt, stützen kann. Stattdessen kam
der Vorschlag, die Verordnung zumindest auch auf Art. 93 zu stützen,
der die Harmonisierung indirekter Steuern regelt. Dies hätte zur
Folge gehabt, dass die Verordnung nur einstimmig hätte beschlossen
werden können. Vermutlich wäre sie dann aufgrund der Bedenken des
Vereinigten Königreichs nicht oder nicht in dieser Form verabschiedet
worden.

Originaltext: Centrum für Europäische Politik
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74282
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74282.rss2

Pressekontakt:
Jan S. Voßwinkel
Centrum für Europäische Politik
Kaiser-Joseph-Str. 266
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 38693-233
Fax: +49 761 38693-111
vosswinkel@cep.eu
www.cep.eu


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