LVZ: Verbraucherschutz-Ministerin Aigner konkretisiert Pläne für Finanz-TÜV zum Schutz der Verbraucher
Geschrieben am 29-03-2009 |   
 
    Leipzig (ots) - Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will  die Bundesregierung ihr geplantes Verbraucher-Finanz-Schutzgesetz  abgeschlossen haben. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)  kündigte das in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung"  (Montag-Ausgabe) an. "Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der  Sommerpause, also bis Juli, abgeschlossen werden", sagte sie.
     Darin soll auch in wichtigen Bereichen eine Art Finanz-TÜV für  Anlageprodukte geregelt werden. "Wenn damit gemeint ist, dass kein  Anbieter und kein Produkt sich der staatlichen Finanzaufsicht  entziehen kann, bin ich einverstanden. Ich unterstütze auch die  Forderung, die Finanzaufsicht mit Aufgaben des Verbraucherschutzes zu betrauen." Eine hundertprozentigen Total-Schutz für die Verbraucher  könne es aber nicht geben. "Wir können aber wohl nicht erreichen,  dass jedes Anlageprodukt von der Finanzaufsicht auf Herz und Nieren  geprüft wird, bevor es verkauft wird, denn es gibt Abertausende von  Anlageprodukten", sagte die Ministerin.
     Gesetzliche Verbraucherschutzregelungen könnten auch  rechtswidriges Verhalten durch Finanzdienstleister nie ganz  ausschließen. "Sie können aber rechtswidriges Verhalten sehr  unwahrscheinlich machen, wenn sie Rechtsfolgen vorsehen, die den  Täter selbst treffen." Genau das sei mit dem bereits vom Kabinett  verabredeten Gesetzentwurf zur Neuregelung des  Schuldverschreibungsrechts beabsichtigt. Darin werde der  Anlageberater verpflichtet, über jedes Beratungsgespräch ein  Protokoll zu erstellen und dem Kunden auszuhändigen. "Falsche  Empfehlungen lassen sich mit diesem Dokument leichter nachweisen.  Wenn das Protokoll lückenhaft ist, muss der Anlageberater belegen,  dass er dennoch ordnungsgemäß beraten hat", betonte Ilse Aigner.
     Die Verjährungsfrist betrage künftig drei statt einem Jahr ab  Kenntnis des Beratungsfehlers. Auch wenn der Anleger vom  Beratungsfehler keine Kenntnis habe, laufe die Verjährungsfrist  spätestens zehn statt drei Jahre nach dem Wertpapiererwerb ab. "Der  Anlageberater muss über Beratungsgespräche zu Wertpapieren ein  schriftliches Protokoll erstellen und dem Anleger übergeben. Darin  sind insbesondere die persönliche Situation und die Anliegen des  Kunden, die erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen  Gründe festzuhalten", hob Aigner hervor. "Tatsache ist, dass viele  Anleger auch wegen der Empfehlungen ihres Anlageberaters herbe  Verluste erlitten haben oder noch um ihr Geld fürchten. Die Berater  sind vielfach nicht auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kunden  eingegangen. Stattdessen standen eigene Vorteile im Mittelpunkt."
  Originaltext:         Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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