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Deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt Stopp des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen

Geschrieben am 27-03-2009

Berlin (ots) - "Heute ist ein unglücklicher Kompromiss von der
Tagesordnung gestrichen worden", erklärte der Vorsitzende des
Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Norbert
Schindler, MdB. Der Gesetzentwurf war von der Tagesordnung des
Bundestags am 27.3. gestrichen worden, nachdem Schindler am Tag zuvor
in einer Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages angekündigt hatte, gegen das Gesetz zu stimmen. Er dankte
für die Unterstützung seiner Ablehnung quer durchs Parlament.

"Die Senkung der Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel hätte
eine stärkere Nutzung fossiler Kraftstoffe und eine Reduzierung des
Einsatzes von Biokraftstoffen um 19 Prozent bedeutet. Das Parlament
darf sich nicht auf Kosten des Klimaschutzes von den Lobbyisten der
Mineralölwirtschaft das Heft des Handelns aus der Hand nehmen
lassen", betonte Schindler. Nach dem Gesetzentwurf sollten die
bislang geltenden Biokraftstoffquoten rückwirkend zum 1.1.09 von 6,25
auf 5,25 Prozent gesenkt und von 2010 bis 2014 bei einem
Mindestanteil von 6,25 Prozent eingefroren werden. Begründet wurde
dies mit angeblichen Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungsmitteln und dem
Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien. Der Vorschlag, Benzin mit
zehnprozentigem Bioethanolanteil (E 10) als zusätzlichen Kraftstoff
zuzulassen, sollte im Bundestag mit Verweis auf eine
Motorenunverträglichkeit bei Altfahrzeugen abgelehnt werden.

Schindler wies daraufhin, dass für europäisches Bioethanol bei
sinkenden Nahrungsmittelpreisen in Deutschland und dem Preisabsturz
bei Getreide von einer Nutzungskonkurrenz nicht die Rede sein könne.
Es sei nicht nachvollziehbar, die Senkung der Biokraftstoffanteile
mit einer Konkurrenz zu Nahrungsmitteln zu begründen, so der
BDBe-Vorsitzende. Der Gesetzentwurf ignoriere die in der EU auch für
Bioethanol geltenden Nachhaltigkeitskriterien.
Nachhaltigkeitsprobleme bei importierten Biokraftstoffen seien kein
Grund, die heimische Bioethanolproduktion zu benachteiligen. Einen
Verzicht auf E 10 bezeichnete er als Verstoß gegen die im vergangenen
Dezember beschlossene EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70, die
die Markteinführung von E10 in allen EU-Staaten vorsieht. "Den
Verzicht auf E 10 mit Motorenunverträglichkeit zu begründen, wäre
angesichts der gerade verlängerten Abwrackprämie für Altfahrzeuge
geradezu grotesk", so Schindler.

Originaltext: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73390
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73390.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe)
Nina Ruppert
Tel.: 030/3 01 29 53-13
E-Mail: ruppert@bdbe.de


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