Deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßt Stopp des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen
Geschrieben am 27-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Heute ist ein unglücklicher Kompromiss von der  Tagesordnung gestrichen worden", erklärte der Vorsitzende des  Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe), Norbert  Schindler, MdB. Der Gesetzentwurf war von der Tagesordnung des  Bundestags am 27.3. gestrichen worden, nachdem Schindler am Tag zuvor in einer Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen  Bundestages angekündigt hatte, gegen das Gesetz zu stimmen. Er dankte für die Unterstützung seiner Ablehnung quer durchs Parlament.
     "Die Senkung der Biokraftstoffanteile in Benzin und Diesel hätte  eine stärkere Nutzung fossiler Kraftstoffe und eine Reduzierung des  Einsatzes von Biokraftstoffen um 19 Prozent bedeutet. Das Parlament  darf sich nicht auf Kosten des Klimaschutzes von den Lobbyisten der  Mineralölwirtschaft das Heft des Handelns aus der Hand nehmen  lassen", betonte Schindler. Nach dem Gesetzentwurf sollten die  bislang geltenden Biokraftstoffquoten rückwirkend zum 1.1.09 von 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt und von 2010 bis 2014 bei einem  Mindestanteil von 6,25 Prozent eingefroren werden. Begründet wurde  dies mit angeblichen Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungsmitteln und dem Fehlen von Nachhaltigkeitskriterien. Der Vorschlag, Benzin mit  zehnprozentigem Bioethanolanteil (E 10) als zusätzlichen Kraftstoff  zuzulassen, sollte im Bundestag mit Verweis auf eine  Motorenunverträglichkeit bei Altfahrzeugen abgelehnt werden.
     Schindler wies daraufhin, dass für europäisches Bioethanol bei  sinkenden Nahrungsmittelpreisen in Deutschland und dem Preisabsturz  bei Getreide von einer Nutzungskonkurrenz nicht die Rede sein könne.  Es sei nicht nachvollziehbar, die Senkung der Biokraftstoffanteile  mit einer Konkurrenz zu Nahrungsmitteln zu begründen, so der  BDBe-Vorsitzende. Der Gesetzentwurf ignoriere die in der EU auch für  Bioethanol geltenden Nachhaltigkeitskriterien.  Nachhaltigkeitsprobleme bei importierten Biokraftstoffen seien kein  Grund, die heimische Bioethanolproduktion zu benachteiligen. Einen  Verzicht auf E 10 bezeichnete er als Verstoß gegen die im vergangenen Dezember  beschlossene EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70, die  die Markteinführung von E10 in allen EU-Staaten vorsieht. "Den  Verzicht auf E 10 mit Motorenunverträglichkeit zu begründen, wäre  angesichts der gerade verlängerten Abwrackprämie für Altfahrzeuge  geradezu grotesk", so Schindler.
  Originaltext:         Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/73390 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_73390.rss2
  Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (BDBe) Nina Ruppert Tel.: 030/3 01 29 53-13 E-Mail: ruppert@bdbe.de
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