Kfz-Steuer: Geschönte Spritverbräuche der  Autobauer belasten künftig den Bundeshaushalt
Geschrieben am 24-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - 
     - Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen      Pressemappe zum Download vor und ist unter      http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
     Falsche Verbrauchsangaben gehen mit Einführung einer teilweise  CO2-basierten Kfz-Steuer ab 1. Juli direkt zulasten des Bundesetats - Deutsche Umwelthilfe fordert behördliche Prüfung der Spritverbräuche  und kündigt Unterstützung von Musterklagen betroffener Autofahrer an  - Mehrverbräuche gegenüber wirklichkeitsnahen Testverfahren bis zu 33 Prozent - DUH-Geschäftsführer Resch: "Ein Fall für Finanzminister  Peer Steinbrück"
     Mit der teilweisen Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß  drohen dem Bund ab 1. Juli dieses Jahres nach Schätzungen der  Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) Steuermindereinnahmen in jährlich  dreistelliger Millionenhöhe. Grund ist die seit Jahren zunehmende  Kreativität der Automobilhersteller beim Zustandekommen der  offiziellen Spritverbrauchsangaben neuer Pkw-Modelle. Diese weichen  immer stärker vom tatsächlichen Verbrauch im Fahrbetrieb ab und  verursachen bei Vielfahrern jährliche Mehrkosten in bis zu  vierstelliger Höhe. Hintergrund für das Interesse der Autobauer,  möglichst niedrige Spritverbräuche und CO2-Werte auszuweisen, ist vor allem die zunehmende Bedeutung niedriger Werte beim Autokauf.
     Das Fehlen jeglicher amtlicher Kontrolle der Prüfwerte hat bei  einigen Herstellern wie z.B. smart, BMW und Mercedes zu einer  besonders "kreativen" Auslegung der europäischen Prüfvorschriften und in der Folge extremen Abweichungen geführt, die gleichermaßen den  Verbraucher täuschen und ab dem 1. Juli den Bundeshaushalt schädigen. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und die  Bundesregierung aufgefordert, die von den Herstellern ermittelten  Normverbräuche und die damit einhergehenden, ab Juli steuerrelevanten CO2-Angaben künftig einer systematischen behördlichen Nachprüfung zu  unterziehen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen kündigte die  DUH an, bei bestimmten Modellen mit besonders hohen Abweichungen in  Musterklagen betroffene Autofahrer rechtlich zu unterstützen. So  hatte am 4.12.2008 das OLG Stuttgart (AZ 7U 132/07) eine Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bestätigt, wonach ein Autohalter bei im  realen Fahrbetrieb auftretenden Mehrverbräuche gegenüber den  Herstellerangaben Anspruch auf Minderung und Schadensersatz hat.
     Bisher waren die Abweichungen der Herstellerangaben von den oft  deutlich höheren Werten des realen Fahrbetriebes vor allem ein  Ärgernis für die Autohalter. Während eine Reihe von Fahrzeugen im  realen Betrieb mit den angegebenen Verbrauchswerten gefahren werden  können, liegt der Verbrauch bei der Mehrheit der Modelle um bis zu 33 Prozent über den offiziellen Angaben, die die Hersteller nach dem so  genannten neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf Rollenprüfständen  ermitteln. In Zukunft bestimmen diese Angaben die Höhe der  Kfz-Steuer, die sich ab Juli teilweise am CO2-Ausstoß (und somit dem  Kraftstoffverbrauch) orientiert. "Die missbräuchliche Interpretation  der europäischen Prüfvorschriften durch mehrere Autohersteller  erfüllt nach Ansicht der DUH den Tatbestand der systematischen  Verbrauchertäuschung. Erfreulicherweise klagen dagegen immer mehr  Autohalter erfolgreich vor Gericht auf Nachbesserung und  Schadensersatz. Zur Jahresmitte wird das Thema ehrliche  Spritverbräuche auch ein Fall für Peer Steinbrück", sagte  DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dem Bundesfinanzminister  entgingen jährlich Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe,  wenn die Bundesregierung die Autohersteller nicht durch behördliche  (Nach-)Prüfungen zu "realistischen Angaben über den  Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge zwingt".
     Da das für die Kontrolle der Automobilindustrie zuständige  Bundesfinanzministerium bisher auf eine Nachprüfung der  Herstellerangaben verzichtet, zählen die von den Autobauern  angewandten Tricks zur Schönung der Verbrauchswerte zu den am besten  gehüteten Geheimnissen. Bereits vor 18 Monaten stellte die DUH  erstmals "kreative Auslegungen" der Prüfvorschriften vor. Nach  Aussagen von Brancheninsidern hat die Klimaschutzdebatte in der  Zwischenzeit dazu geführt, dass die Verbrauchswerte immer ungenierter "herunter geprüft" werden.
     Für den EU-weit normierten CO2- und Verbrauchstest werden gerne  besonders rollwiderstandsoptimierte Fahrzeuge eingesetzt, mit denen  der so genannte "Ausrollwert" ermittelt wird. Ein niedriger Wert  führt unmittelbar zu niedrigeren Verbrauchswerten. Verbunden mit  besonderen Leichtlaufölen und -reifen, einem extrem erhöhten  Reifendruck und einem Ausfahren der Toleranzen lassen sich die  Verbräuche weiter vermindern. Elektrische Verbraucher wie  Autoklimaanlagen werden deaktiviert und die Messungen grundsätzlich  mit vollgeladener Batterie durchgeführt. Die neuen BMW-Modelle  interpretieren die Prüfvorschrift besonders dreist: Während des  jeweils zwanzigminütigen Tests bleibt die Lichtmaschine komplett  ausgeschaltet, im wahren Leben bliebe das Fahrzeug nach kurzer Zeit  mit leerer Batterie liegen, auf der Rolle bringt das nochmals einen  kräftigen Minderverbrauch.
     "Alle diese Tricks bewegen sich in der Grauzone zwischen kreativer Interpretation und missbräuchlicher Manipulation der  Prüfvorschriften", sagte Resch. Der Staat müsse jetzt auf diese  Täuschungen reagieren und durch eigene Nachprüfungen sicherstellen,  dass die der Kaufentscheidung zugrundeliegenden Spritverbrauchs- und  CO2-Angaben im realen Fahrbetrieb auch erreichbar sind. Nach Ansicht  der DUH sind ehrliche Verbrauchsangaben auch aus Gründen der  Wettbewerbsgleichheit wichtig. "Es kann nicht sein, dass bestimmte  Autobauer sich Wettbewerbsvorteile durch immer kreativere  Interpretation der EU-Regeln verschaffen. Hier muss der Staat der  Selbstkontrolle ein Ende bereiten", so Resch. Zum Verfahren schlug  der DUH-Bundesgeschäftsführer vor, dass zertifizierte Prüflabors die  Herstellerangaben im Auftrag des Kraftfahrtbundesamts an  Neufahrzeugen überprüfen, die sie eigenständig am Markt für die  Prüfung auswählen. Resch wies darauf hin, dass schon in wenigen  Jahren realistische CO2-Emissionsangaben auch auf EU-Ebene eine neue  finanzielle Relevanz erhalten. Dann wird die EU Strafabgaben von  Autoherstellern erheben, deren verkaufte Neuwagenflotte die  vorgegebenen Emissionsgrenzwerte überschreiten.
     Weil die unrealistischen Verbrauchsangaben Millionen Autokäufer  verärgern, hat sich der ADAC der Sache bereits vor sechs Jahren  angenommen und einen eigenen "Eco-Test" mit einem  "wirklichkeitsnahen" Testzyklus entwickelt. Die DUH hat die aktuellen Datensätze der Hersteller und des ADAC-Tests systematisch  abgeglichen. "Für die weit überwiegende Zahl der Modelle liegen die  vom ADAC ermittelten Spritverbräuche ganz erheblich über den  Verbraucherangaben", sagte die DUH-Projektleiterin Barbara Göppel.  Die Verbrauchertäuschung addiere sich so für den Vielfahrer auf einen vierstelligen Betrag pro Jahr.
     Resch forderte die Bundesregierung auf, noch vor der Umstellung  der Kfz-Steuer die künftige behördliche Überprüfung der  Verbrauchsangaben zu veranlassen. Resch: "Vertrauen ist gut, aber  spätestens ab dem 1. Juli 2009 ist Kontrolle besser. Ansonsten werden die Hersteller ihre Kreativität bei der missbräuchlichen  Interpretation der europäischen Prüfvorschriften weiter ausreizen."  Eine systematische Überprüfung werde als ersten Effekt eine Erhöhung  der offiziellen Spritverbräuche zur Folge haben und damit eine  Anpassung an die realen und damit klimawirksamen Werte.
     Ein Beitrag zum Thema findet sich auch in der aktuellen Ausgabe  2/2009 des Umweltmagazins zeo2, das heute erscheint und sich in  seiner Titelgeschichte mit der Krise der Automobilindustrie befasst.
  Originaltext:         Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
  Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail: resch@duh.de    Barbara Göppel, Projektleiterin, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin Mobil.:0170 7686923, Fax: 030 2400 867-19, E-Mail: goeppel@duh.de    Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,  Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de
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