Leserwerbung durch Briefe an Fremdadressen für Pressefreiheit  unverzichtbar
Geschrieben am 23-03-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Bundestagsanhörung zur Datenschutznovelle  unterstreicht Dringlichkeit wesentlicher Nachbesserungen / Wegfall  der bewährten brieflichen Lesergewinnung würde Abo-Auflagen massiv  beschädigen und Existenz etlicher Publikationen gefährden / Zumindest Presseausnahme erforderlich
     Der Vertreter der Zeitschriften- und Zeitungsverlage in der  heutigen Sachverständigenanhörung des Deutschen Bundestages hat an  die Abgeordneten des Bundestages appelliert, sich ihrer besonderen  Verantwortung für den Erhalt einer freien Presse in Deutschland zu  stellen. Er begrüßte die Erklärungen aller Redner der  Regierungsparteien anlässlich der 1. Lesung, die verlangt hatten, die Auswirkungen des Gesetzentwurfes für Wirtschaft und Wettbewerb zu  beachten und generell Nachbesserungsbedarf ausgemacht hatten. Bis zu  über 20 Prozent der Abo-Auflage von Zeitungen und Zeitschriften  hängen von Abo-Werbebriefen ab, die die Verlage an Fremdadressen im  Rahmen der Widerspruchslösung senden können. Diese Werbemöglichkeit  soll nach dem Regierungsentwurf zwar für Zwecke der Spenden- und  Parteispendenwerbung erlaubt bleiben, der Presse aber verboten  werden. Das würde für viele Publikationen die Überlebensfrage  verschärfen und die Existenz etlicher Zeitschriften und Zeitungen  bedrohen.
     "Verbesserungen des Datenschutzes sind möglich, die Abschaffung  der Widerspruchslösung im Bereich der brieflichen Leserwerbung aber  wäre eine Katastrophe für die Presse", erklärte Dr. Christoph  Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ Verband Deutscher  Zeitschriftenverleger, heute im Innenausschuss. "Die beste Lösung ist die durchaus mögliche Verbesserung des Datenschutzes ohne generelle  Aufgabe der Widerspruchslösung. Sollte es aber nicht dazu kommen, ist eine Ausnahme für die Bewerbung und Versendung von Presseprodukten -  nicht anders als bei der Spenden- und Parteispendenwerbung -  unabdingbar." Für den Appell der Verleger, an den genannten Punkten  nachzubessern,sprechen die spezifischen Strukturen im Pressebereich:  Das Abonnement einer Zeitschrift oder Zeitung ist ein  erklärungsbedürftiges Produkt ohne Ladenlokal, das auf die fragliche  Briefwerbung nicht verzichten kann. Die damit beworbene Presse ist  als grundgesetzlich geschütztes Institut von herausragendem  Verfassungsrang und für die Demokratie schlechthin konstituierend.  Sie steht damit in ihrer Wertigkeit weder der karitativen  Spendenwerbung noch der Parteienfinanzierung nach.
  Originaltext:         VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2
  Weitere Informationen:
  Norbert Rüdell Leiter Presse und Kommunikation  Tel.:    +49 (30) 72 62 98-162 E-Mail:  n.ruedell@vdz.de	 Internet: www.vdz.de
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