Kölner Stadt-Anzeiger: Telekom als Internet-Provider will  kinderpornografische Seiten nicht sperren  Innenministerium spricht von erheblichen Problemen bei Vertragsverhandlungen
Geschrieben am 22-03-2009 |   
 
    Köln (ots) - Mehrere deutsche Internet-Service-Provider, allen  voran die Deutsche Telekom, sperren sich gegen den Plan der Bundesregierung, kinderpornografische Seiten zu blockieren. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums. Das Innenministerium macht auch  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Schwierigkeiten mitverantwortlich.  Seit Mitte Januar habe eine Arbeitsgruppe unter  Beteiligung der zuständigen Bundesministerien sowie aller acht ISP  fünfmal getagt, heißt es darin. Es bestehe "nicht durchgängig die  Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf  vertraglicher Basis". Daraufhin seien Bundesregierung und  Bundeskriminalamt zu Einzelgesprächen übergegangen, die mit Vodafone  und Kabel Deutschland positiv verlaufen seien. Hingegen gestalteten sich die Gespräche mit der Deutschen Telekom "erheblich schwieriger". Diese "fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der  Bundesregierung". Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine  Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll.  Der Vermerk spricht weiter von "inhaltlich zähen  Vertragsverhandlungen" Insbesondere habe sich die Telekom bisher  "nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen." Die Telekom mache hier ebenfalls rechtliche Bedenken geltend. Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde  schließlich "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche  Bedenken von Zypries, die Bundesfamilienministerin Ursula von der  Leyen (CDU) schriftlich vorgetragen hatte. "Es ist zu erwarten, dass  nicht allein die Deutsche Telekom die dort niedergelegten  verfassungsrechtlichen Bedenken des BMJ zum Anlass nehmen wird, um  gegen den Abschluss eines Vertrages zu argumentieren", vermutet das  Innenministerium. Zypries schrieb, die von ihrer Kabinettskollegin  angestrebten Einzelverträge verstießen gegen das in Artikel 10  Grundgesetz festgehaltene Fernmeldegeheimnis. Auch die Artikel 5 und  12 Grundgesetz (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) könnten  verletzt sein.
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