Kölner Stadt-Anzeiger: Verfassungsbeschwerde der Lehman-Geschädigten: Anwalt sagt Musterklägerin wegen NPD-Mitgliedschaft ab
Geschrieben am 20-03-2009 |   
 
    Köln (ots) - Die Verfassungsbeschwerde gegen das  Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird nach einem Bericht des "Kölner  Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) nicht - wie geplant - im Namen der  Lehman-Geschädigten Ingrid Deutsch eingelegt werden, da die  67-Jährige in der Bundestagswahl 2005 für die NPD kandidiert hatte.  Der Anwalt, der sie vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache  vertreten wollte, wird die Klage gegen den Ausschluss von  Privatpersonen aus dem Kapitalhilfe-Sonderfonds des Bundes nach  Informationen der Zeitung im Namen eines anderen Geschädigten der  US-Investmentbank einreichen. Das Magazin "Der Spiegel" hatte in der vergangenen Woche darüber  berichtet, dass Deutsch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen  wolle. Die Rentnerin aus dem Saarland hat durch Lehman-Zertifikate  rund 6000 Euro verloren. Mit Plakaten protestierte Deutsch daraufhin  regelmäßig vor der Filiale der Citibank in der Fußgängerzone von  Saarbrücken.
  Originaltext:         Kölner Stadt-Anzeiger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2
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