WEISSER RING zum "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März / Staatliche Opferhilfe greift zu selten
Geschrieben am 17-03-2009 |   
 
    Mainz (ots) - Opferentschädigungsgesetz kaum bekannt / Rund 90  Prozent aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim  Versorgungsamt
     Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer  von schweren Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche  Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben.  Unter den Tatfolgen leiden auch Angehörige und Hinterbliebene. Viele  der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch  nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem  Opferentschädigungsgesetz (OEG). Durch die erlittenen körperlichen  und seelischen Schäden werden viele Betroffene in ihrer persönlichen  Lebensführung beeinträchtigt. Der WEISSE RING informiert anlässlich  des jährlichen Tages der Kriminalitätsopfer die Bürgerinnen und  Bürger über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung, die auch  formlos erfolgen kann.
     Noch immer ist das OEG, selbst bei Behörden und Rechtsanwälten,  weithin unbekannt, kritisiert ein Sprecher des WEISSEN RINGS. Nach  Erhebungen der bundesweiten Opferschutzorganisation, basierend auf  Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe  bei der Bewältigung der körperlichen, seelischen oder  wirtschaftlichen Tatfolgen.
     Von den allein durch Gewaltkriminalität geschädigten Opfern (Jahr  für Jahr mehr als 200.000) stellen nur knapp elf Prozent einen Antrag auf staatliche Entschädigung. Wenn es der staatlichen Gemeinschaft  trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt,  Gewalttaten zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer  dieser Straftaten einstehen. Dies ist der Leitgedanke des seit 1976  bestehenden Opferentschädigungsgesetzes. Anspruch auf OEG-Leistungen  hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen,  rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung  erlitten hat. Opfer von Gewalttaten erhalten nach dem  Bundesversorgungsgesetz die gleichen Leistungen wie Kriegsopfer. Die  Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" ist erhältlich unter  www.bmas.de
     Zu viele Opfer gehen leer aus
     Bei nur 36 Prozent der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge  kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von  Heilbehandlungskosten (knapp 7.000 mal in 2007) sowie zu  Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der  erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern wurden demnach im Jahr 2007 in ganz Deutschland gerade einmal 1.614 Rentenbescheide  nach dem Opferentschädigungsgesetz erteilt. Die Übersicht über die  OEG-Zahlen, bezogen auf alle Bundesländer, ist unter  www.weisser-ring.de abrufbar.
     "Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis  eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen  Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht  hatte schützen können", kritisiert der WEISSE RING. "Wer das Gesetz  nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der  Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche  Stellen muss dringend verbessert werden."
     Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben  Ansprüche und Rechte. Ein respektvoller Umgang muss  selbstverständlich sein, ebenso die sofort nach der Tat zur Verfügung stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.
     Der WEISSE RING fordert die Aufnahme eines OEG-Passus in das  polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen  Aussagen des Opfers "Ich habe durch die Straftat gesundheitliche  Schädigungen erlitten: Ja/Nein" und "Ich beantrage Leistungen nach  dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein" würden den Betroffenen den  Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern.  Durch Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt. Der WEISSE RING informiert anlässlich des "Tages der Kriminalitätsopfer" ausführlich  zum Thema Opferentschädigung.
     Das Faltblatt dazu, das auch einen formlosen Antrag zur  Geltendmachung von OEG-Ansprüchen enthält, kann kostenlos beim  WEISSEN RING unter 01803-34 34 34 angefordert oder im Internet unter  www.weisser-ring.de herunter geladen werden.
     Opferentschädigung darf nicht an Grenzen scheitern
     Der Deutsche Bundestag berät derzeit, wie deutschen Staatsbürgern, die im Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden, ein Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz zuerkannt  werden kann. Die gesetzlichen Regelungen erfassen bislang nur Opfer  von im Inland begangenen Straftaten.
     Das OEG wurde 1993 wesentlich erweitert. Ausländische  Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben,  sind seitdem in den Schutzbereich einbezogen. Angehörige von  EU-Mitgliedstaaten sind Deutschen gleichgestellt. Diese Entwicklung  hatte bisher jedoch keine positiven Auswirkungen für Deutsche. Werden sie im Ausland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat, sind sie kaum  annähernd so geschützt wie ausländische Staatsangehörige in  Deutschland.
     In vielen Ländern gibt es auch heute noch keinerlei  Entschädigungsregelungen. In Zeiten der Globalisierung und der  Weltoffenheit ist es erforderlich, dass deutsche Staatsangehörige  auch dann unter dem Schutz des OEG stehen, wenn sie während eines  Auslandsaufenthaltes Opfer einer Gewalttat werden. Ferner ist die  Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger zu beachten. Zu deren  Leben gehört es heute selbstverständlich, unabhängig von der  wirtschaftlichen Situation in der sie leben, sich beruflich oder  privat im Ausland aufzuhalten. Dies muss ein moderner Staat  berücksichtigen. Die Einbeziehung von im Ausland durch eine Gewalttat schwer geschädigten Deutschen in die staatliche Opferentschädigung  wird vom WEISSEN RING seit langem gefordert. Hintergrund
     WEISSER RING e. V.
     Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat die Opferschutzorganisation  WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von  Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.  -  mit  derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite. Sie  leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben  Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, begleiten Opfer zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und vermitteln Hilfen  anderer Stellen. So helfen sie den Geschädigten bei der Bewältigung  der Tatfolgen.
     Zu den unentgeltlichen Leistungen des gemeinnützigen Vereins  zählen auch Beratungsschecks für die kostenlose Erstberatung bei  einem frei gewählten Anwalt sowie eine kostenlose  psychotraumatologische Erstberatung bei seelischen Belastungen  infolge einer Straftat. Zur Überbrückung tatbedingter Notlagen sind  finanzielle Zuwendungen möglich. Der WEISSE RING ist damit bereits  für Hunderttausende von Betroffenen zu einem Rettungsanker in oft  aussichtslos erscheinenden Lebenssituationen geworden.
     Die Mittel für seine Arbeit erhält der WEISSE RING allein aus  Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie  testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein  nicht in Anspruch. Jede Unterstützung des Opferhilfe-Gedankens ist  praktizierte Mitmenschlichkeit und hilft dabei, Leid zu lindern.
     Spendenkonto WEISSER RING: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550  700 40
     Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den  sozialrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS unter  www.weisser-ring.de. Hier stellen wir Ihnen auch einen gesonderten  Bereich mit vielen Hintergrundinformationen zum Thema OEG zur  Verfügung.
     "Tag der Kriminalitätsopfer"
     Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert an die  persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch  Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz,  praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen  sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung  zum Handeln auf. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu  einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung  geworden.
  Originaltext:         Weisser Ring e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2
  Pressesprecher:
  Helmut K. Rüster   Tel.: 06131/ 83 03 38  Fax:  06131/ 83 03 45   Internet: www.weisser-ring.de E-Mail: info@weisser-ring.de Weberstraße 16 55130 Mainz  
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