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WEISSER RING zum "Tag der Kriminalitätsopfer" am 22. März / Staatliche Opferhilfe greift zu selten

Geschrieben am 17-03-2009

Mainz (ots) - Opferentschädigungsgesetz kaum bekannt / Rund 90
Prozent aller Gewaltopfer stellen keinen Antrag auf Leistungen beim
Versorgungsamt

Jahr für Jahr werden bundesweit mehr als 700.000 Menschen Opfer
von schweren Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche
Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen das Leben.
Unter den Tatfolgen leiden auch Angehörige und Hinterbliebene. Viele
der Opfer können Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Doch
nur wenige der Geschädigten wissen um ihren Anspruch nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG). Durch die erlittenen körperlichen
und seelischen Schäden werden viele Betroffene in ihrer persönlichen
Lebensführung beeinträchtigt. Der WEISSE RING informiert anlässlich
des jährlichen Tages der Kriminalitätsopfer die Bürgerinnen und
Bürger über Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung, die auch
formlos erfolgen kann.

Noch immer ist das OEG, selbst bei Behörden und Rechtsanwälten,
weithin unbekannt, kritisiert ein Sprecher des WEISSEN RINGS. Nach
Erhebungen der bundesweiten Opferschutzorganisation, basierend auf
Behördenangaben, erhalten nur wenige Betroffene eine spürbare Hilfe
bei der Bewältigung der körperlichen, seelischen oder
wirtschaftlichen Tatfolgen.

Von den allein durch Gewaltkriminalität geschädigten Opfern (Jahr
für Jahr mehr als 200.000) stellen nur knapp elf Prozent einen Antrag
auf staatliche Entschädigung. Wenn es der staatlichen Gemeinschaft
trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt,
Gewalttaten zu verhindern, so muss sie wenigstens für die Opfer
dieser Straftaten einstehen. Dies ist der Leitgedanke des seit 1976
bestehenden Opferentschädigungsgesetzes. Anspruch auf OEG-Leistungen
hat derjenige, der in Deutschland infolge eines vorsätzlichen,
rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung
erlitten hat. Opfer von Gewalttaten erhalten nach dem
Bundesversorgungsgesetz die gleichen Leistungen wie Kriegsopfer. Die
Broschüre "Hilfe für Opfer von Gewalttaten" ist erhältlich unter
www.bmas.de

Zu viele Opfer gehen leer aus

Bei nur 36 Prozent der jährlich gestellten rund 23.000 Anträge
kommt es zur Anerkennung und damit zur Übernahme von
Heilbehandlungskosten (knapp 7.000 mal in 2007) sowie zu
Rentenleistungen aufgrund andauernder Gesundheitsschäden infolge der
erlittenen Straftat. Bei knapp 218.000 Gewaltopfern wurden demnach im
Jahr 2007 in ganz Deutschland gerade einmal 1.614 Rentenbescheide
nach dem Opferentschädigungsgesetz erteilt. Die Übersicht über die
OEG-Zahlen, bezogen auf alle Bundesländer, ist unter
www.weisser-ring.de abrufbar.

"Die Bilanz ist schlichtweg skandalös für das Selbstverständnis
eines Rechts- und Sozialstaates und ein harter Schlag für diejenigen
Bürgerinnen und Bürger, die er vor gewalttätigen Übergriffen nicht
hatte schützen können", kritisiert der WEISSE RING. "Wer das Gesetz
nicht kennt, geht leer aus. Die eingehende Information der
Bevölkerung und insbesondere der Kriminalitätsopfer durch staatliche
Stellen muss dringend verbessert werden."

Gewaltopfer sind keine lästigen Bittsteller, sondern haben
Ansprüche und Rechte. Ein respektvoller Umgang muss
selbstverständlich sein, ebenso die sofort nach der Tat zur Verfügung
stehende umfassende medizinische und therapeutische Unterstützung.

Der WEISSE RING fordert die Aufnahme eines OEG-Passus in das
polizeiliche Anzeige-Formular. Die beiden dort festgehaltenen
Aussagen des Opfers "Ich habe durch die Straftat gesundheitliche
Schädigungen erlitten: Ja/Nein" und "Ich beantrage Leistungen nach
dem Opferentschädigungsgesetz: Ja/Nein" würden den Betroffenen den
Zugang zur staatlichen Opferentschädigung wesentlich erleichtern.
Durch Weiterleitung eines Durchschlages an das Versorgungsamt ist der
OEG-Antrag formlos gestellt, Fristen bleiben gewahrt. Der WEISSE RING
informiert anlässlich des "Tages der Kriminalitätsopfer" ausführlich
zum Thema Opferentschädigung.

Das Faltblatt dazu, das auch einen formlosen Antrag zur
Geltendmachung von OEG-Ansprüchen enthält, kann kostenlos beim
WEISSEN RING unter 01803-34 34 34 angefordert oder im Internet unter
www.weisser-ring.de herunter geladen werden.

Opferentschädigung darf nicht an Grenzen scheitern

Der Deutsche Bundestag berät derzeit, wie deutschen Staatsbürgern,
die im Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden, ein Anspruch auf
Leistungen nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz zuerkannt
werden kann. Die gesetzlichen Regelungen erfassen bislang nur Opfer
von im Inland begangenen Straftaten.

Das OEG wurde 1993 wesentlich erweitert. Ausländische
Staatsangehörige, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben,
sind seitdem in den Schutzbereich einbezogen. Angehörige von
EU-Mitgliedstaaten sind Deutschen gleichgestellt. Diese Entwicklung
hatte bisher jedoch keine positiven Auswirkungen für Deutsche. Werden
sie im Ausland Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat, sind sie kaum
annähernd so geschützt wie ausländische Staatsangehörige in
Deutschland.

In vielen Ländern gibt es auch heute noch keinerlei
Entschädigungsregelungen. In Zeiten der Globalisierung und der
Weltoffenheit ist es erforderlich, dass deutsche Staatsangehörige
auch dann unter dem Schutz des OEG stehen, wenn sie während eines
Auslandsaufenthaltes Opfer einer Gewalttat werden. Ferner ist die
Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger zu beachten. Zu deren
Leben gehört es heute selbstverständlich, unabhängig von der
wirtschaftlichen Situation in der sie leben, sich beruflich oder
privat im Ausland aufzuhalten. Dies muss ein moderner Staat
berücksichtigen. Die Einbeziehung von im Ausland durch eine Gewalttat
schwer geschädigten Deutschen in die staatliche Opferentschädigung
wird vom WEISSEN RING seit langem gefordert. Hintergrund

WEISSER RING e. V.

Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat die Opferschutzorganisation
WEISSER RING - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von
Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. - mit
derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz aufbauen können.
Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite. Sie
leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben
Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, begleiten Opfer zu Terminen
bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht und vermitteln Hilfen
anderer Stellen. So helfen sie den Geschädigten bei der Bewältigung
der Tatfolgen.

Zu den unentgeltlichen Leistungen des gemeinnützigen Vereins
zählen auch Beratungsschecks für die kostenlose Erstberatung bei
einem frei gewählten Anwalt sowie eine kostenlose
psychotraumatologische Erstberatung bei seelischen Belastungen
infolge einer Straftat. Zur Überbrückung tatbedingter Notlagen sind
finanzielle Zuwendungen möglich. Der WEISSE RING ist damit bereits
für Hunderttausende von Betroffenen zu einem Rettungsanker in oft
aussichtslos erscheinenden Lebenssituationen geworden.

Die Mittel für seine Arbeit erhält der WEISSE RING allein aus
Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie
testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein
nicht in Anspruch. Jede Unterstützung des Opferhilfe-Gedankens ist
praktizierte Mitmenschlichkeit und hilft dabei, Leid zu lindern.

Spendenkonto WEISSER RING: 34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550
700 40

Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den
sozialrechtspolitischen Forderungen des WEISSEN RINGS unter
www.weisser-ring.de. Hier stellen wir Ihnen auch einen gesonderten
Bereich mit vielen Hintergrundinformationen zum Thema OEG zur
Verfügung.

"Tag der Kriminalitätsopfer"

Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert an die
persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch
Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz,
praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen
sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das
öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung
zum Handeln auf. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu
einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung
geworden.

Originaltext: Weisser Ring e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2

Pressesprecher:

Helmut K. Rüster
Tel.: 06131/ 83 03 38
Fax: 06131/ 83 03 45
Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz

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