Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Schulverweigerer:
Geschrieben am 11-03-2009 |   
 
    Bielefeld (ots) - Die Paderborner Amtsrichterin brauchte jeweils  nur wenige Minuten, um nach der Anhörung der Parteien ihr Urteil zu  sprechen: Eltern können zu Recht mit einem Bußgeld belegt werden,  wenn sie ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Religiöse  Überzeugungen und Glaubensinhalte haben dort ihre Grenzen, wo der  staatliche Erziehungsauftrag tangiert wird. Dabei spielt es keine  Rolle, ob es sich um Sport- und Schwimmunterricht, um Theater und  Tanz oder Sexualkunde handelt. Die Heranführung minderjähriger Staatsbürger an ein freiheitliches  Gemeinwesen und die Ausbildung eines politischen und  gesellschaftlichen Bewusstseins sind Aufgaben, die nicht allein dem  Elternhaus vorbehalten sein dürfen. Die Abschottung zu unliebsamen  Erziehungsinhalten verhindert die Ausprägung eigenverantwortlichen  Denkens und begünstigt die Entstehung von Parallelgesellschaften. Das Paderborner Schulamt hat der freiheitlichen Grundidee durch die  Beantragung von Bußgeldern gegen die Boykotteure entsprochen. Der  Vorwurf, hier würden religiöse Überzeugungen verfolgt, ist haltlos.  Wer dieses rechtliche Fundament in Frage stellen möchte, muss das  Bundesverfassungsgericht anrufen.
  Originaltext:         Westfalen-Blatt Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2
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