Südwest Presse: Kommentar zum Landtag
Geschrieben am 09-03-2009 |   
 
    Ulm (ots) - Indem er die ausgeuferte Praxis der Zulagenzahlungen  aus formalen Gründen abgelehnt hat, hat der Staatsgerichtshof  Baden-Württemberg dem Landtag eine Peinlichkeit erspart. Grund zum Jubeln hat Landtagspräsident Peter Straub dennoch nicht.  Obwohl das Gericht in der eigentlichen Streitsache kein Urteil  gefällt hat, weiß der CDU-Politiker nur zu genau, dass die großzügige Gewährung von Extrageldern im Landtag endlich eingeschränkt werden  muss. Auch wenn er das heute nicht mehr so gemeint haben will, hat  Straub bereits 2003 beklagt, dass der "jetzige verfassungswidrige  Zustand" nicht länger hinnehmbar sei. Dem kann man nicht  widersprechen. Bis heute indes hat sich daran nichts geändert -  abgesehen von dem Versprechen, die Missstände 2011 abschaffen zu  wollen. Wenn die medienwirksame Klage das Verfahren beschleunigt,  kann das rebellische Grünen-Trio immerhin einen Teilsieg verbuchen. Bis dahin bleibt das Ärgernis bestehen, dass die Fraktionen ihren  Abgeordneten aus den steuerfinanzierten Fraktionskassen nach eigenem  Gutdünken für sogenannte Sonderfunktionen Zulagen gewähren können. Da sie aber weder Höhe noch Anzahl und Namen der Empfänger ausweisen  müssen, handelt es sich in Wahrheit um eine versteckte  Diätenerhöhung. Wer aber höhere Diäten will, der soll das dem  Steuerzahler und Wähler auch sagen und die Summen ausweisen. So viel  Transparenz muss sein.
  Originaltext:         Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
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