Bundesagentur legt vorläufige Daten zu Anzeigen über Kurzarbeit im Februar vor
Geschrieben am 04-03-2009 |   
 
    Nürnberg (ots) - Die Vereinfachungen und finanziellen Entlastungen durch das zweite Konjunkturpaket haben die Kurzarbeit offenbar für  noch mehr Unternehmen attraktiv gemacht: Nach vorläufigen Angaben haben im Februar insgesamt knapp 16.900  Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt. Das waren  6.300 mehr als im Januar und 15.700 mehr als im Februar 2008. Die in  den Anzeigen genannte Personenzahl belief sich auf 700.000; gegenüber dem Vormonat war das ein Plus von 409.300 und gegenüber dem  Vorjahresmonat von 684.800. Besonders betroffen waren - bezogen auf die Zahl der  sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - das Saarland, Bremen,  Niedersachsen und Bayern.
     Hintergrund zur Statistik: Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter  erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der  Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den  Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als  potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren. Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem  Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher  Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden  drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen  Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der  Arbeitslosigkeit ermitteln. Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen:  die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der  vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
     Wichtige Veränderungen durch das zweite Konjunkturpaket: Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem  Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen  oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab  sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent.  Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom  Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder  wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld  auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10  Prozent und weniger betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern die Hälfte  der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden  Sozialversicherungsbeiträge. Werden Arbeitnehmer während der  Kurzarbeit weitergebildet, können die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld für diese Mitarbeiter komplett erstattet werden.
     Die statistischen Auswertungen finden Sie auf folgendem Weg:  http://statistik.arbeitsagentur.de >> Detaillierte Informationen >>  Detaillierte Informationen ab 2005 >> Leistungen nach dem SGB III  >>Kurzarbeitergeld
     Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit  finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
  Originaltext:         Bundesagentur für Arbeit (BA) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2
  Pressekontakt: Bundesagentur für Arbeit Presseteam Regensburger Strasse 104 D-90478 Nürnberg E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/179-2218 Fax:  0911/179-1487
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