Rheinische Post: Regeln für Manager  Kommentar Von Martin Kessler
Geschrieben am 03-03-2009 |   
 
    Düsseldorf (ots) - Die Exzesse bei der Entlohnung von Managern  haben den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Zu Recht, denn die  Selbstbedienungsmentalität auch in deutschen Chefetagen hatte  Dimensionen angenommen, die nicht zur Marktwirtschaft passen. Die  Koalitionsparteien, die sich in einigen wichtigen Punkten einig sind, dürfen aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es muss der  Grundsatz der Vertragsfreiheit gelten. Obergrenzen für  Managergehälter gehören zu einer Kommandowirtschaft, nicht zu einer  freiheitlichen Wirtschaftsverfassung. Das Gebot der Stunde heißt  Transparenz  vor allem für die Aktionäre, die letztendlich Leistung  und Entlohnung des Spitzenpersonals ihres Unternehmens bewerten  müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass der Aufsichtsrat im Ganzen die  Höhe der Managergehälter festlegt. Auch die Verpflichtung auf  längerfristige Erfolgsziele ist angebracht. Warum ausgerechnet die  Union einen Selbstbehalt der Manager in der Haftungsfrage blockiert,  bleibt ihr Geheimnis. Dafür ist eine Begrenzung der steuerlichen  Abzugsfähigkeit der Top-Gehälter, wie sie die SPD so vehement  fordert, nicht mit der Vertragsfreiheit zu vereinbaren. Hier müssen  beide Seiten noch nacharbeiten.
  Originaltext:         Rheinische Post Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30621.rss2
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