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Datenschutznovelle: DDV begrüßt Zurückweisungen von Bundesratsforderungen durch die Bundesregierung

Geschrieben am 27-02-2009

Wiesbaden (ots) - In ihrer gestern veröffentlichten Gegenäußerung
weist die Bundesregierung weitreichende Empfehlungen des Bundesrates
für eine über den Regierungsentwurf deutlich hinausgehende
Verschärfung bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
zurück. Offensichtlich habe sich die Bundesregierung zumindest
bemüht, in diesem für die deutsche Wirtschaft so wichtigen Thema den
Bogen nicht noch weiter zu überspannen, kommentiert Dieter Weng,
Präsident des Deutschen Dialogmarketing Verbandes DDV, die
Gegenäußerung. Gleichwohl fehle es nach wie vor an einem
ausreichenden Interessensausgleich zwischen Wirtschaft und
Verbraucher. "Hier gibt es noch einen großen Diskussionsbedarf", so
Weng.

In der Gegenäußerung wird deutlich, dass die Bundesregierung den
Empfehlungen des Bundesrates in verschiedenen Punkten nicht folgt. So
weist diese die Forderung nach einer zwingend sogar schriftlichen
Einwilligung der Verbraucher zur Weitergabe ihrer Daten für Zwecke
der Werbung, Markt-und Meinungsforschung als "eine unangemessen weit
reichende Beeinträchtigung bestehender Geschäftsmodelle der
Unternehmen" zurück.

Auch der Ausweitung des geplanten Koppelungsverbots, nach dem
Firmen den Abschluss eines Vertrags nicht mehr von einer Einwilligung
der Betroffenen in die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten abhängig
machen dürfen, will die Bundesregierung nicht folgen. Sie sieht darin
eine Beschränkung der "Vertragsgestaltungsfreiheit" der betroffenen
Unternehmen. Eine solche Einschränkung soll weiterhin nur bei
Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung gelten.

Die Bundesregierung lehnt zudem eine Verkürzung der
Übergangsfristen ab, wie sie das Bundesratsplenum in seiner
Stellungsnahme vom 13. Februar ebenfalls gefordert hatte, und weist
auch die Kritik an einer Überbürokratisierung bei der Einführung
eines bundesweiten Datenschutzaudits entschieden zurück.

In den nächsten Wochen geht die Diskussion um die
Datenschutznovelle in eine weitere Runde: Am 5. März findet eine
Anhörung in der CDU / CSU-Fraktion statt, am 19. März die erste
Lesung im Bundestag und am 23. März folgt eine
Sachverständigen-Anhörung des Bundestags-Innenausschusses.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung kann auf www.ddv.de
eingesehen werden.

Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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