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81 Mio. Euro zu Lasten der Pflegeversicherung Qualitätsprüfungen: Tagessätze des MDK führen zu Kostenexplosion

Geschrieben am 23-02-2009

Berlin (ots) - Gemäß der Neufassung des
Pflegeversicherungsgesetzes haben sich alle zugelassenen
Pflegeeinrichtungen bis zum 31.12.2010 mindestens ein Mal (und ab
2011 ein Mal pro Jahr) einer Qualitätsprüfung durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu unterziehen. Wie der
Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.
(MDS) auf eine Nachfrage des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa) zu den Kosten bei Qualitätsprüfungen
(hier: im Wiederholungsfall) mitgeteilt hat, wurden für die
MDK-Prüfer bundeseinheitliche, pauschale Kostenerstattungssätze
vereinbart: 900 Euro/Tag für den Einsatz einer Pflegefachkraft und
1.200 Euro/Tag für den Einsatz eines ärztlichen Gutachters. Der bpa
befürchtet eine Kostenexplosion, die auf folgender Hochrechnung
beruht:

- Alle 22.500 Pflegeeinrichtungen in Deutschland (rund 11.500
ambulante sowie 11.000 stationäre Einrichtungen) werden künftig
ein Mal pro Jahr geprüft.

- Jede einzelne Qualitätsprüfung wird in der Regel durch zwei
MDK-Mitarbeiter (Pflegefachkräfte) abgenommen und erstreckt sich
über zwei Arbeitstage, wodurch sich eine Vergütung von insgesamt
3.600 Euro ergibt.

3.600 Euro multipliziert mit 22.500 Pflegeeinrichtungen: Daraus
ergibt sich eine jährliche Gesamtsumme von 81 Millionen Euro allein
bei regulären Qualitätsprüfungen, die unmittelbar zulasten der
Pflegeversicherung - und deren Beitragszahler - geht. Hinzu kommen
die Kosten für Qualitätsprüfungen im Wiederholungsfall, die von den
Einrichtungen selber zu tragen sind.

Dazu der bpa-Präsident Bernd Meurer: "Um Missverständnissen
vorzubeugen: Unsere Mitgliedseinrichtungen sehen die
Qualitätssicherung als eine wichtige Aufgabe im Unternehmen an und
stellen sich einer externen Überprüfung durch den MDK. Jedoch muss
auch der MDK, ebenso wie die Einrichtungen, wirtschaftlich angemessen
und transparent handeln. Dies gilt sowohl für die Durchführung der
Qualitätsprüfungen als auch für die Berechnung der Kosten."

Für eine derart großzügige Kostenberechnung seitens des MDK habe
er somit kein Verständnis, so Meurer. Egal ob es sich um eine
reguläre oder eine durch die Einrichtung selbst beantragte
Qualitätsprüfung handelt: "Die Höhe der Kostensätze ist nicht
nachvollziehbar und erscheint wenig gerechtfertigt, wenn man
vergleicht, dass ein Sachverständiger, der ein Gutachten
durchschnittlichen Schweregrades durchführt, nach dem Gesetz über die
Vergütung von Sachverständigen für seine Leistung 60 Euro/Stunde,
sprich 480 Euro/Tag, erhält. Der MDK berechnet mindestens das
Doppelte."

Wenn der vom MDK zugrunde gelegte Tagessatz von 900 Euro
tatsächlich wirtschaftlich und leistungsgerecht ist, folgert der bpa,
müsste dieser auch eine Kalkulationsgröße für die ebenso gut
ausgebildeten, verantwortlichen Pflegefachkräfte der Einrichtungen
bilden. Für eine Pflegedienstleitung zum Beispiel müssten dann 18.000
Euro im Monat, seitens der Pflegekassen als
Personalkostenkalkulation, akzeptiert werden.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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