Natürlich einheizen / Erneuerbare Energien jetzt Pflicht für Bauherren
Geschrieben am 19-02-2009 |   
 
    München (ots) - Seit Jahresbeginn müssen alle Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs aus regenerativen Energien decken. Das schreibt  das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für alle ab dem 1.  Januar 2009 errichteten Gebäude vor, unabhängig davon, ob der  Eigentümer das Haus selbst bewohnt oder vermietet. "Häuslebauer  bleiben dennoch flexibel", erläutert Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe die Neuregelung, "denn dem Bauherrn bleibt weitgehend selbst  überlassen, wie er der neuen Nutzungspflicht nachkommt."
     Eine effiziente Lösung, insbesondere in Kombination mit einer  Brennwertheizung, ist der Einsatz einer Solaranlage. Dabei gilt: Pro  m2 Wohnfläche müssen 0,04 m2 Kollektorfläche installiert werden. "Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche entspricht das  6 m2 Kollektorfläche", rechnet Mühe vor, "das ist im Eigenheimneubau  ohnehin fast schon Standard."
     Als Alternativen bieten sich die Nutzung eines Holzpelletkessels  oder der Einbau einer Wärmepumpe an, die Wärme aus dem Erdreich, dem  Grundwasser oder der Luft nutzt. Bauherren, die sich für eine dieser  Energiequellen entscheiden, müssen damit die Hälfte ihres  Energiebedarfs decken. Nur beim Einsatz von Biogas ist der gesetzlich vorgeschriebene Anteil mit 30 Prozent niedriger.
     Eine Kombination verschiedener Energiequellen und technischer  Lösungen ist ebenso möglich wie Ersatzmaßnahmen: Wer etwa für die  Dämmung der eigenen vier Wände 15 Prozent mehr tut als gesetzlich  vorgeschrieben, muss keine erneuerbaren Energien zusätzlich nutzen.  Auch wer zwar erst 2009 baut, den Bauantrag oder die Bauanzeige aber  bereits letztes Jahr eingereicht hat, bleibt von der Pflicht zur  Öko-Energie ausgenommen.
     Tipp Mühe: "Häuslebauer, die mehr tun, als der Gesetzgeber  vorschreibt, können doppelt profitieren: Sie sorgen für eine noch  bessere Energiebilanz ihres Eigenheims und haben in vielen Fällen  auch Anspruch auf Fördermittel von Bafa oder KfW-Bank". Infos:  www.bafa.de und www.kfw.de .
  Originaltext:         Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/25424 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_25424.rss2
  Pressekontakt: Reinhold Unger NBB Kommunikation GmbH Ridlerstraße 33 80339 München T. 089 38 98 96-16 F. 089 38 98 96-10 e-mail: unger@nbbgmbh.de
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