Klöckner: Erster Schritt zur Stärkung der Anleger gemacht - weitere werden folgen
Geschrieben am 18-02-2009 |   
 
    Berlin (ots) - Zur heutigen Kabinettsverabschiedung anlässlich des Entwurfs zum Schuldverschreibungsgesetz erklärt die  Verbrau¬cherschutzbe¬auftragte der CDU/CSU-Bun¬des¬tagsfrak¬tion,  Julia Klöckner MdB:
     Mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf  eines Finanzprodukte auf zehn Jahre und einer beweissicheren  Beratungsdokumentation durch Banken und Finanzvermittlern gegenüber  ihren Kunden, hat die Bundesregierung heute einen großen Schritt in  die richtige Richtung gemacht und den finanziellen Verbrau¬cherschutz weiter vorangetrieben. Da der Verbraucher bisher die Be-weislast  trägt, aber verpflichtend kein Protokoll in der Hand hat und so kaum  eine Falschberatung nachweisen kann, bekommt er künftig mehr  Rechtssicherheit. Der Anleger-schutz wird durch diese Maßnahmen  nachhaltig gestärkt.
     Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich darüber hinaus für  weitere Verbesserungen zugunsten des Verbrau-chers ein. Die  Berufsqualifikation von Finanzver¬mittlern gilt es zu definieren. Die Haftpflichtversicherungen, Re¬gistrierungs¬pflicht sowie  standardisierte Qualifikationen müssen in der Finanzbranche die Regel werden. Auch mehr Transparenz im Bereich der Provisionen und Kosten  sind ein notwendi¬ges Signal. Es gilt, verloren gegange¬nes Vertrauen wieder zu erlangen, und das geht nur wenn der Verbraucher im  Finanzmarktdschungel mehr Durchblick bekommt. Hierzu sind auch die  Verbraucherzentralen eine wichtige Stütze.
     Jetzt gilt es, schnell sich mit der SPD auf weitere gesetzliche  Regelung zu einigen und diese auf den Weg zu bringen.
  Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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