Ostthüringer Zeitung: Pflicht zum Handeln Kommentar zu: Gesetzentwurf Verstaatlichung / Hypo Real Estate
Geschrieben am 18-02-2009 |   
 
    Gera (ots) - Die Einwände der Kritiker gegen eine Verstaatlichung  des schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate und eine Enteignung seiner Aktionäre sind Legende.  Von einem ordnungspolitischen Tabubruch ist die Rede, einem Vergehen an der Sozialen Marktwirtschaft und davon, dass angeblich Investoren  aus dem Ausland abgeschreckt würden. Mit Verlaub: Die Einwände haben  in einer theoretisch angelegten ordnungspolitischen Debatte gewiss  eine hohe Argumentationskraft, in ihrer vorgetragenen Schärfe im  konkreten Fall sind sie indes blanker Unsinn.  Selbstverständlich geht die Bundesregierung auf einem sehr schmalen  Grat. Die verfassungsrechtliche Garantie des Eigentums kann nicht mit einem Federstrich in Frage gestellt werden. Bei Lichte betrachtet ist das aber bei der Hypo Real Estate überhaupt nicht das Thema. Das  Thema ist, dass die Münchener Bank ohne 87 Milliarden Euro  staatlicher Hilfen längst pleite wäre, und die Anteile von Investoren wie Christoper Flowers schon seit dem vergangenen Herbst schlicht  wertlos. Das Thema ist, dass die Bundesregierung beim Steuerzahler in der Pflicht steht: Wenn ein Staat fast 100 Milliarden Euro  Steuergelder für die Sicherung einer privaten Bank und letztlich des  gesamten Finanzsystems in die Hand nimmt, ist es nicht nur ihr Recht, sondern ihre erste Pflicht, durch eine Staatsbeteiligung über eine  sachgerechte Verwendung zu wachen.  Die Bundesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf eine vertretbare  Regelung geschaffen. Diese kann man kritisieren, eine andere  Möglichkeit aber wäre allein eine geordnete Insolvenz der HRE mit  einer separaten Absicherung der Pfandbriefe und anderer Papiere des  Geldhauses gewesen. Die Enteignungsoption ist strikt auf die HRE  begrenzt und wird nur unter sehr engen Voraussetzungen überhaupt  gezogen. Bis Anfang April bleibt es den Anteilseignern der HRE selbst überlassen, den Steuerzahler, ihren wichtigsten Unterstützer und  Kapitalgeber, freiwillig ins Haus zu lassen. Sollten sie sich  weigern, hilft nur noch Zwang.
  Originaltext:         Ostthüringer Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74527 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74527.rss2
  Pressekontakt: Ostthüringer Zeitung Redaktion Ostthüringer Zeitung Telefon: +49 3447 52 59 70 redaktion@otz.de
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  187195
  
weitere Artikel: 
- Kölner Stadt-Anzeiger: FDP attackiert Regierungskampagne zum Wettbewerb zwischen Krankenkassen  Daniel Bahr: Verschleierung und Ablenkungsmanöver    Köln (ots) - Eine Kampagne der Bundesregierung zur  Gesundheitspolitik hat in der FDP drastische Kritik hervorgerufen.  Die am Mittwoch in Berlin veröffentlichte Initiative für verstärkten  Wettbewerb um Qualität zwischen den Kassen diene allein "der  Verschleierung der Tatsache, dass der Wettbewerb durch die Einführung des Gesundheitsfonds und des Einheitsbeitragssatzes ausgeschaltet  worden ist", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der  FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Bahr, dem "Kölner Stadt-Anzeiger"  (Donnerstag-Ausgabe). "Damit lenkt mehr...
 
  
- Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu den Wahlterminen    Köln (ots) - Herbe Schlappe     SANDRO SCHMIDT zum Kommunalwahlurteil     Die Entscheidung des NRW- Verfassungsgerichts gegen die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl war zu erwarten. Und sie ist un eingeschränkt zu begrüßen.     Denn hätten bereits am 7.Juni neu gewählte Bürgermeister und Räte mehr als viereinhalb Monate bis zum Amtsantritt warten müssen, hätte dies in der Praxis zu zahlreichen politi schen und rechtlichen Unsi cherheiten geführt. Wäre es et wa vertretbar gewesen, wenn bereits abgewählte Ratsmehr heiten gegen den erklärten mehr...
 
  
- Neue Westfälische: Verfassungsgericht kippt Termin der Kommunalwahl    Bielefeld (ots) - Gelernt hat die Koalition aus ihrem Scheitern  vorm Verfassungsgericht nichts. Die Argumente, die für den 7. Juni  angeführt worden waren, etwa Kostenersparnis durch Zusammenlegung von zwei Wahlen, höhere Wahlbeteiligung und Vermeidung von Überbelastung  der Wahlhelfer, zählen nichts mehr. Stattdessen waltet wieder der  blanke Opportunismus: weil CDU und FDP fürchten, dass die SPD am 27.  September, dem Tag der Bundestagswahl, ihre Anhänger besser  mobilisiert als an jedem anderen Tag, darf es nicht zu der  naheliegenden Zusammenlegung mehr...
 
  
- Stuttgarter Nachrichten: zu Wahlprognosen für die FPD    Stuttgart (ots) - Doch Vorsicht! Selbst 18 Umfrageprozente  garantieren noch kein einziges zusätzliches FDP-Bundestagsmandat.  Dafür legen sie die Partei de facto sehr früh auf einen  Koalitionskurs mit der Union fest. Und treiben obendrein so manchen  zu altem Übermut. 18 Prozent von Forsas Gnaden: Sie sollten der FDP  mehr Warnung als Ansporn sein.  Originaltext:         Stuttgarter Nachrichten Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/39937 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_39937.rss2  Pressekontakt: Stuttgarter mehr...
 
  
- WAZ: Tricksen beim Wahltermin  - Kommentar von Peter Szymaniak    Essen (ots) - Man kann es drehen und wenden wie man will: CDU und  FDP haben sich verdribbelt.      Die Kommunalwahlen sind tatsächlich entscheidende Wahlen für die  Bürger: Die Räte und Bürgermeister bestimmen, was sich konkret in den Städten und Gemeinden für alle spürbar verändert.      Bei keiner anderen Wahl können Bürger echte Veränderungen so  direkt mitbestimmen. Deshalb hätte man von Anfang an gute Argumente  gehabt, die Wahlen in den Kommunen auf einen eigenständigen Termin zu legen - trotz der zusätzlichen Kosten. Soviel sollte uns mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |