Bodo Ramelow: Keine Niedriglöhne unterm Kirchendach
Geschrieben am 08-02-2009 |   
 
    Berlin (ots) - "Die von Arbeitsminister Scholz angekündigte  Sonderregelung, die Beschäftigten im Pflegebereich unter kirchlichen  Trägerschaft der Einrichtungen von einem Mindestlohn ausklammern zu  wollen, fördert Niedriglöhne im Namen Jesu", so Bodo Ramelow zur  Ankündigung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz vor der  Verabschiedung eines Mindestlohns als einheitliche gesetzliche  Untergrenze im Pflegebereich, Sondervereinbarungen mit den Kirchen zu treffen. "Das führt zu inakzeptablen Wettbewerbsverzerrungen." Der  stellvertretende Vorsitzende und religionspolitische Sprecher der  Fraktion DIE LINKE weiter:
     "Noch vor wenigen Monaten wurde von Staatssekretär Klaus Brandner  in Reaktion auf eine mündliche Anfrage versichert, dass ein  gesetzlicher Mindestlohn natürlich als flächendeckende gesetzliche  Untergrenze für alle Beschäftigten im Pflegebereich gelten würde,  also auch für die rund eine Million Beschäftigungsverhältnisse bei  kirchlichen Trägern.
     Die nun wohl erfolgte Abkehr von dieser Position ist nicht mit dem Sonderstatus der Kirchen erklärbar. Der "dritte Weg" im Arbeitsrecht  kann bestenfalls für die Selbstorganisation der Institution Kirche  und alle direkt bei ihr Beschäftigten gelten. Eine Ausdehnung auf den Krankenhaus- und Pflegebereich ist nicht mehr vom grundgesetzlich  garantierten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt. Es wäre  stattdessen ein direkter Eingriff in den Markt, in dem die Regierung  einem Wettbewerber unter vielen gestattet, zu weder tarifvertraglich  oder gar gesetzlich geregelten Löhnen arbeiten zu lassen. Die ersten  Dumpinglöhne kirchlicher Träger zeigen, dass dies für die  Beschäftigten und für die Mitbewerber ein Weg in die Sackgasse ist.
     Der Wettbewerb darf in diesem Bereich nur über Qualität und nicht  über den Preis geführt werden. Es geht um Menschen und um  Mitmenschlichkeit, da dürfen die kirchlichen Träger keine unrühmliche Sonderrolle spielen. Jeder Arbeitsplatz in Deutschland muss über  Tarifvertrag oder gesetzlichen Mindestlohn regelbar sein. Der  sogenannte "dritte Weg" darf nicht zur Wettbewerbsverzerrung in einem durch öffentliche Kassen finanzierten Bereich führen."
  Originaltext:         DIE LINKE Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/41150 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_41150.rss2
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