Westdeutsche Zeitung: Mordfall Kardelen = von Peter Kurz
Geschrieben am 05-02-2009 |   
 
    Düsseldorf (ots) - Die türkischen Behörden wollen den mutmaßlichen Mörder von Kardelen nicht ausliefern - wenn sie ihn zu fassen  bekommen. Was nicht fernliegt, denn der Tatverdächtige Ali Kur, der  Nachbar des in Paderborn getöteten Mädchens, hat sich wohl in die  Türkei abgesetzt. Aber darf das sein? Es geht doch um eine auf deutschem Boden verübte  Tat. Die muss doch von unseren Gerichten und nach unserem Strafrecht  gesühnt werden. Nur auf den ersten Blick erscheint dieses Argument  zwingend. Denn wir würden wohl genauso verfahren wie die Türkei, wenn sich ein Fall mit umgekehrten Vorzeichen abspielte: Ein Deutscher  steht unter Verdacht, in der Türkei einen Mord begangen zu haben, ihm gelingt die Flucht nach Deutschland. Bäte dann die türkische Justiz  um Auslieferung, würden wir auf Artikel 16 des Grundgesetzes  verweisen: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Gewiss, dieser Artikel erlaubt seit ein paar Jahren in Ausnahmefällen doch die Auslieferung Deutscher ins EU-Ausland, wenn sie per  EU-Haftbefehl gesucht werden. Aber die Türkei ist nun mal nicht in  der EU. Warum soll da das Land, dessen Werben um eine Mitgliedschaft  immer wieder verschmäht wurde, irgendwelche Verpflichtungen  anerkennen? In Sachen internationaler Strafrechtsbeziehungen dürften die Türken  ohnehin nicht so gut auf die Deutschen zu sprechen sein. Zu frisch  sind die Erinnerungen an den Fall Marco. An den jungen Deutschen,  gegen den in Antalya immer noch ein Verfahren wegen sexuellen  Missbrauchs läuft. In Abwesenheit, denn der Angeklagte hat seine  Ankündigung, sich nach seiner Haftverschonung dem Verfahren zu  stellen, nicht eingehalten. Im Gegenteil: Sein Buch über von ihm  erlebte katastrophale Haftbedingungen in der Türkei heizte die  Stimmung weiter an. Sollte Ali Kur in der Türkei der Prozess gemacht werden, müssen die  Ermittler über Grenzen hinweg kooperieren. Die türkische Justiz wird  auf die Ermittlungsergebnisse deutscher Strafverfolger angewiesen  sein. Ein hartes Urteil für die abscheuliche Tat muss gesprochen und  vollstreckt werden. Egal, ob bei uns oder in der Türkei. Apropos  Vollstreckung in der Türkei: Vielleicht wird Ali Kur am Ende noch  bedauern, sich in sein Heimatland abgesetzt zu haben.
  Originaltext:         Westdeutsche Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2
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