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Uhl/Philipp: Bereichsspezifischer Datenschutz für die Arbeitnehmer dringend erforderlich

Geschrieben am 04-02-2009

Berlin (ots) - Angesichts des weiteren Ausmaßes des Datenskandals
bei der Deutschen Bahn erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und die zuständige
Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:

Die Fälle von Arbeitnehmerüberwachung, die gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
missachten, häufen sich. Eine eindeutige gesetzliche Regelung über
den Umgang mit den Arbeitnehmerdaten ist dringend erforderlich.

Der Deutsche Bundestag hat in seinen Entschließungen zu den
Tätigkeitsberichten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in den
gemeinsamen Erklärungen aller Fraktionen immer wieder gefordert,
einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen.

Die verdachtslose Überprüfung der Mitarbeiterdaten bei der
Deutschen Bahn AG wäre, wenn diese von Sicherheitsbehörden
vorgenommen worden wäre, rechtlich völlig unhaltbar.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die
Vorkommnisse bei der Deutschen Bahn werden von diesem Gesetz
allerdings nicht berührt, da es hier um Arbeitnehmerdatenschutz geht,
der bereichsspezifisch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales (BMAS) fällt.

Das BMAS sollte seine bereits vorbereiteten Regelungen zum
Arbeitnehmerdatenschutz dem Parlament unverzüglich vorlegen. So
könnte geprüft werden, ob diese in das laufende
Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutz aufgenommen werden
können.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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