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Widmann-Mauz/Liese: Korrekturbedarf bei der Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Gesundheitsversorgung in allen Mitgliedstaaten

Geschrieben am 30-01-2009

Berlin (ots) - Die gesundheitspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen
Parlament, Dr. med. Peter Liese MdEP erklärten vor Journalisten in
Berlin:

Wir Gesundheitspolitiker der Unionsparteien aus Bund und Europa
begrüßen die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in einer verbindlichen
Richtlinie, sehen aber Korrekturbedarf an dem Kommissionsvorschlag,
da er weit über das Ziel hinausschießt und eine unnötige und
rechtlich zweifelhafte Harmonisierung der Gesundheitspolitik
vorsieht.

Im vergangenen Juli hatte die Europäische Kommission einen
Richtlinienvorschlag zu Patientenrechten bei der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgelegt. Kernelement
ist die Umsetzung der EuGH- Rechtsprechung, zum Beispiel im Fall Kohl
und Decker. Der Europäische Gerichtshof hatte festgestellt, dass
Patienten die Gesundheitsversorgung, das heißt zum Beispiel die
Anfertigung einer Brille, aber auch die Durchführung einer Operation
im europäischen Ausland, erstattet bekommen. Deutschland hat diese
Urteile seit langem umgesetzt. Andere Mitgliedstaaten zögern noch,
und die Patienten sind deshalb in jedem Einzelfall auf den Klageweg
bis zum EuGH verwiesen.

Dies ist eine Ungleichbehandlung, die den Patienten aus anderen
Ländern und den Gesundheitseinrichtungen in Deutschland schadet.
Daher ist eine verbindliche Umsetzung von EuGH-Recht in allen
Mitgliedstaaten erforderlich.

Ob der Kommissionsvorschlag an dieser Stelle sachgerecht ist, oder
zu weit geht, muss noch genau geprüft werden.

Besonders kritisch sehen wir die Elemente des
Kommissionsvorschlages, die mit der EuGH-Rechtsprechung überhaupt
nichts zu tun haben. So schreibt die Kommission in Artikel 5
weitreichende Qualitätskriterien für die nationalen
Gesundheitssysteme vor. Dies ist nicht erforderlich und kann zu neuen
Problemen führen. Es ist rechtlich zweifelhaft, da die EU im Bereich
der Gesundheitspolitik nur eine eingeschränkte Kompetenz hat. Auch
der Vorschlag, Rezepte ohne weitere Prüfung in allen Mitgliedstaaten
anzuerkennen, ist problematisch. Deutsche Ärzte sind
Arzneimittelrichtgrößen unterworfen. Es kann nicht sein, dass
Patienten diesem Steuerungsmechanismus allein dadurch entgehen, dass
sie eine Praxis einen Kilometer hinter der Grenze aufsuchen und die
deutsche Krankenversicherung dann alles erstatten muss, auch wenn es
in Deutschland unter diesen Bedingungen nicht erstattungsfähig wäre.
Daher muss der Kommissionsvorschlag dringend geändert werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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