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Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt: Mindestlohn in der Pflege darf nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen

Geschrieben am 23-01-2009

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die
Einführung eines Mindestlohns in der Pflege und fordert die
Kostenträger auf, nunmehr auch die Refinanzierung verbindlich
sicherzustellen. Die steigenden Lohnkosten dürften auf keinen Fall zu
Lasten der Pflegebedürftigen gehen.

"Mit der Einführung eines Mindestlohnes erhalten die Beschäftigten
in der Alten- und Krankenpflege ein Mindestmaß an materieller
Anerkennung für ihre Leistungen. Das Plus für die Beschäftigten darf
jedoch nicht zu einer Leistungseinschränkung für die zu Pflegenden
führen", mahnt Verbandsvorsitzende Heidi Merk. "Jetzt sind die
Pflegekassen und Sozialhilfeträger in der Pflicht, die Refinanzierung
sicherzustellen. Die veränderten Lohnkosten müssen sich zwingend in
angepassten Pflegesätzen niederschlagen", fordert die
Verbandsvorsitzende.

Sobald der allgemeinverbindliche Mindestlohn da ist, müssten
bereits verhandelte Pflegesätze zeitnah angepasst werden. "Die
Pflegeeinrichtungen brauchen Planungssicherheit, um ihrem Auftrag im
Sinne der Betroffenen nachzukommen", so Merk.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305


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